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EDELBERT RICHTER: Für ein Ende der Halbwahrheiten. Korrekturen an unserem Bild von Judentum und Nationalsozialismus, Edition Sonderwege, Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, Lüdinghausen und Berlin 2018, 448 Seiten

Wenn Edelbert Richter sich äußert, dann ist das ernst zu nehmen. Als ausgebildeter Theologe und gebildeter Philosoph, in der einstigen DDR-Opposition eher auf dem linken Flügel, und langjähriger SPD- Parlamentarier tut er das immer wieder in Buchform, um den Dingen auf den Grund zu gehen. Effekthascherei wird ihm niemand unterstellen, der ihn kennt. Nach einem Werk, das die Tradition »deutschen Vernunft«-Denkens dem »angelsächsischen Verstand« systematisch gegenüberstellt, ist vor einem Jahr Für ein Ende der Halbwahrheiten. Korrekturen an unserem Bild von Judentum und Nationalsozialismus erschienen.

Der Verlag Manuscriptum, der das Buch in ansprechender Form herausgebracht hat, gilt (zu Recht) als eine rechtsorientierte Unternehmung. Verlage, die frühere Bücher von Richter veröffentlicht haben, darunter dezidiert linke, wollten sich offenbar nicht die Finger verbrennen und lehnten eine Veröffentlichung ab. Dieses wird hier erwähnt, weil es in der öffentlichen Wahrnehmung zwangsläufig eine Rolle spielt, nicht jedoch, um eine Schublade zu öffnen.

Ausgehend von der aktuellen Politik des Staates Israel und der verbreiteten (jedenfalls grundsätzlich) positiven Einschätzung der welthistorischen Rolle der USA sowie der Abhängigkeit des Denkens der heutigen Deutschen von Nordamerika, verweist der Verfasser eingangs auf die entscheidende Initiative Großbritanniens und der USA beim Ingangsetzen der »neoliberalen Wende« von 1979/80 – »und zwar unter Rückgriff auf ihre spezifisch liberale Tradition und in Abwendung von der europäischen sozialstaatlichen Tradition« (S. 19). Entgegen einer gängigen Vorstellung wird die am eigenen Interesse orientierte Weltmachtpolitik Großbritanniens im 19. Jahrhundert und der USA im 20. Jahrhundert kritisch angesprochen und außerdem die »enttäuschte Liebe« nicht weniger Deutscher zu den angelsächsischen Mächten; nicht zuletzt gilt das bekanntlich für Adolf Hitler.

Das vorliegende Buch ist in zwei Hauptabschnitte gegliedert: einen etwa hundert Seiten umfassenden, kürzeren, der einen »nüchternen Blick« auf die jüdische Geschichte werfen soll, und einen etwa 270-seitigen über verschiedene Aspekte des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs. Die Ausführungen stützen sich auf eine thematisch und disziplinär breite Fachliteratur (Verzeichnis S. 435-448, Endnoten S. 409-433), an einigen Stellen auch auf ausgewählte Originalquellen, von – natürlich – der Bibel bis zu Martin Heidegger. Angesichts dessen wäre es beckmesserisch, das Fehlen bestimmter Titel zu monieren; allenfalls eine ganz einseitige Auswahl wäre ggf. zu kritisieren, was aber nicht der Fall ist.

Es wäre allerdings gut gewesen, deutlicher zwischen der teilweise kontroversen fachwissenschaftlichen Forschung, die der Autor heranzieht, und dem naiven (»halbwahren«) Bild der bundesdeutschen und allemal der amerikanischen sowie internationalen Öffentlichkeit vom ›Dritten Reich‹ und vom Zweiten Weltkrieg zu unterscheiden. Eine solche Diskrepanz besteht im Übrigen nicht nur in diesem thematischen Bereich, auch wenn sie hier besonders ins Auge springt.

In dem Teil über die jüdische Geschichte geht es Richter darum, einer unkritischen Einstellung zum Judentum zu widersprechen. Ausgehend von dessen Charakter als altorientalische Volksreligion einschließlich der im Alten Testament (nicht unbedingt historisch korrekt) aufgezeichneten genozidalen Massaker an Nachbarvölkern, wird die jüdische Geschichte seit der Römerzeit als die einer ethnisch-religiösen Gemeinschaft ohne eigenen Staat in einem Wechselverhältnis mit den Gastgesellschaften skizziert. Die, namentlich städtischen, jüdischen Gemeinden seien im mittelalterlichen Europa zwar ausgegrenzt und auf Handels- und Geldleihegeschäfte eingegrenzt worden, doch der Missachtung der Juden durch die Christen habe eine ebensolche in umgekehrter Richtung, sogar ursprünglichere, entsprochen. Gefördert durch das Rabbinertum setzte sich – parallel zur Hochschätzung der Geldberufe als segensreich – eine auf die Abstammung gerichtete, immer strikter biologische Auffassung vom »echten« Juden durch.

Und ohne die jüdische Idee vom auserwählten Volk Gottes und die alttestamentarische Tradition sei die Wiederaufnahme dieser Vorstellung in den europäischen Nationalbewegungen der Neuzeit nicht vorstellbar, zuerst, vom Calvinismus inspiriert, in der englischen Revolution der Puritaner des 17. Jahrhunderts. Der jüdische Auserwähltheitsglaube sowie der damit verbundene Messianismus und Chiliasmus (wovon auch der Kreuzzugsgedanke inspiriert war) sei am stärksten von der britischen und von der US-amerikanischen Nation aufgenommen worden und spiele bis heute eine zentrale Rolle in der imperialen Außenpolitik der USA. Der Kolonialismus des British Empire samt Sklavenhandel (Verbot 1807) ließ sich damit ebenso rechtfertigen wie die frühere Rassendiskriminierung in den USA und deren diverse Expansions- und Interventionskriege. Sogar die Funktionalisierung des Holocaust für die Politik Israels und der USA seit den späten 1960er Jahren (und eben nicht seit 1945 bzw. seit der Gründung des Staates Israel 1948) sieht Richter in dieser Kontinuität.

Der Zionismus als die moderne jüdische Nationalbewegung habe sich, beeinflusst von der fruchtbaren deutsch-jüdischen Kultursymbiose seit dem 18. Jahrhundert, zunächst nicht nur ideologisch (Fichtes Reden an die deutsche Nation), sondern auch politisch an Deutschland orientiert, dann aber, beeinflusst durch die Balfour-Deklaration (November 1917), die den Juden eine »nationale Heimstatt« in Palästina versprach, und zuvor durch die diskriminierende Judenzählung im kaiserlich-deutschen Heer (1916), im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs einen kompletten Positionswechsel vorgenommen.

An dieser Stelle müsste aber deutlicher zwischen der zionistischen Bewegung, die damals noch weniger identisch mit dem Weltjudentum war als seit dem Zweiten Weltkrieg, und den in den verschiedenen Nationalstaaten lebenden Staatsbürgern jüdischen Glaubens unterschieden werden. Zumindest missverständlich ist zudem die Formulierung einer speziellen »ideellen Abhängigkeit des Nationalsozialismus vom Judentum« (S. 113). Im Vereinigten Königreich träumte jedenfalls der jüdische Premierminister (1868, 1874-80) Benjamin Disraeli, ein Tory-Reformer, britischer Imperialist und lupenreiner Rassist, daneben von einer jüdischen Weltherrschaft. Die zeitweilige Zusammenarbeit NS-Deutschlands, das bis 1939 die jüdische Auswanderung förderte, und zionistischer Organisationen beruhte indes nicht auf ideologischer Nähe, sondern hatte rein pragmatische Gründe, ähnlich dem Arrangement des bolschewistischen Russland mit dem kaiserlichen Deutschland 1917/18.

Die Haupttendenz namentlich in Deutschland ging, da ist Richter völlig zuzustimmen, bis 1933 in Richtung Assimilation der Juden; die Deutschen waren im internationalen Vergleich trotz zunehmender »völkischer« Bestrebungen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik insgesamt relativ wenig antisemitisch. Mit dieser Tendenz zur Assimilation und mit der schleichenden Säkularisierung der Gesellschaft, von der die jüdischen Deutschen nicht ausgenommen waren, musste auch die bis ins 20. Jahrhundert reichende dramatische Überrepräsentierung von Juden im Handels- und Bankkapital an Bedeutung verlieren.

Die »Notizen zum Nationalsozialismus« in Richters Buch sind dreifach gegliedert: Ausführungen zu den Entstehungsbedingungen der Hitler-Bewegung folgt ein Kapitel, das bestimmte, vermeintlich zu wenig beleuchtete konstruktive Züge des NS-Regimes behandelt, bevor verschiedene Aspekte des Zweiten Weltkriegs und der NS-Massenverbrechen thematisiert werden.

In dem ausführlichen Kapitel über die »Wurzeln« des Aufkommens des Nationalsozialismus geht es vorwiegend um Kränkungen der kollektiven Psyche der Deutschen (nicht nur, aber faktisch vor allem des Bürgertums). Stichworte sind die Gewalterfahrung und das Erlebnis der »Volksgemeinschaft« im Ersten Weltkrieg (zu Recht vom Autor eingeschränkt und differenziert); das negative Vorbild der gegenüber der deutschen stärker an Instinkte appellierenden und tatsächlich brutaleren westalliierten Kriegspropaganda; die britische Handelsblockade; das »unehrenhafte« Ende des Krieges, also die Verweigerungsrevolution der Soldaten und Arbeiter statt eines heroischen Endkampfs; der drückende, inhaltlich über das ganze politische Spektrum hinweg abgelehnte Diktatfrieden von Versailles mit dem demütigenden Artikel 231, der als Festschreibung einer deutschen Alleinschuld verstanden werden musste; der, wenn auch nicht nachhaltige, Boykott der deutschen Wissenschaft nach dem Krieg; die Hyperinflation des Jahres 1923 als Entwertung individueller Leistungen; die Erschütterung des Weltbilds durch die »jüdische Physik« namentlich Albert Einsteins; die in Deutschland besonders verheerende Weltwirtschaftskrise der Jahre 1929-33, wobei hierzulande der Abzug der ausländischen, großenteils amerikanischen Kredite verschärfend wirkte. Die Weltwirtschaftskrise war eine zyklische Konjunkturkrise, deren Tiefe aber, das hebt der Autor hervor, maßgeblich durch den damals noch praktizierten Protektionismus in der Außenwirtschaftspolitik der USA (Teil des nicht abgeschlossenen amerikanischen Ringens um die Welthegemonie) verursacht war – und ebenso durch die jeweiligen nationalen Sparpolitiken.

Schließlich wird die geopolitische Zwangslage Deutschlands inmitten Europas und zwischen den aufsteigenden Flügelmächten USA und UdSSR angesprochen, welch letztere sich unter Führung Stalins anschickte, auf nichtkapitalistischer Grundlage unter enormen Menschenopfern sich nachholend zu industrialisieren. (Richter sieht hier Parallelen zu den Planungen NS-deutscher Wissenschaftler für eine »Modernisierung« Osteuropas auf Kosten einer »überflüssigen« Agrarbevölkerung.) Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Vorgänge in der Sowjetunion, gerade angesichts der Wirtschaftskrise im eigenen Land, in Deutschland breit zur Kenntnis genommen und politischen Entscheidungen zugrunde gelegt wurden – trotz des verbreiteten Antibolschewismus.

In außenpolitischer Hinsicht hätten »Liberalismus und Sozialismus vollkommen versagt« (S. 223), so dass der Nationalsozialismus »notgedrungen« diese Lücke hätte füllen müssen. Das ist eine der pauschalen Formulierungen, die einer Überprüfung nicht standhalten. Der Autor unterschätzt die Stabilisierungserfolge der Weimarer Republik in den mittleren und späteren 1920er Jahren. Die »Fesseln von Versailles« wurden mit den Locarno-Verträgen (1925), mit dem Beitritt zum Völkerbund (1926) und schließlich mit dem die Reparationszahlungen langfristig regelnden Young-Plan (1929) – das Volksbegehren der Rechten und der Volksentscheid dagegen waren ein glatter Misserfolg –, flankiert von den Verträgen von Rapallo (1922) und Berlin (1926) mit der UdSSR, gelockert; eine weitere Verbesserung der Lage Deutschlands schien möglich bei konsequenter Fortsetzung der Verständigungspolitik nach außen. Für die SPD dieser Jahre als sicherste Stütze der parlamentarischen Demokratie wie der Verständigungspolitik des »Vernunftrepublikaners« Gustav Stresemann stimmt das Urteil von der Reduzierung der Außenpolitik der Linken auf Innen- und Gesellschaftspolitik nicht mehr.

Auf folgenden gut 30 Seiten nimmt der Autor Züge des Nationalsozialismus in den Blick, die den Schlagworten ›Modernismus‹ und ›Antimodernismus‹ zugeordnet werden. Zunächst zum Letztgenannten: In der Tat gelang es, eine in vieler Hinsicht international vorbildliche Tierschutz- und Naturschutzgesetzgebung zu realisieren. »Es gab in der Partei … eine Art ›grüne‹ Fraktion, auch auf der philosophischen Ebene« (S. 255), was für Martin Heidegger exemplifiziert wird. Naturschutz galt nicht zuletzt aufgrund dieses Erbes lange als ein politisch jedenfalls nicht links angesiedeltes Thema.

Zugleich praktizierte das nationalsozialistische Deutschland, begünstigt durch den Wendepunkt der Krise zum Zeitpunkt der NS-Machtübernahme, mit großem Erfolg eine wissenschaftlich autochthon angeregte und begleitete, undogmatische Wirtschaftspolitik, die Etliches enthielt, was üblicherweise mit dem Keynesianismus in Verbindung gebracht wird. Parallelen zu Roosevelts New Deal (wie auch zur Krisenpolitik der sozialdemokratischen Arbeiterregierungen Skandinaviens) bieten sich an und sind wiederholt gezogen worden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im großen Stil dienten der Verbesserung der Infrastruktur; die Aufrüstung spielte beim rasanten Wirtschaftsaufschwung anfangs noch keine herausragende Rolle. Bis 1937 war Vollbeschäftigung erreicht, und die zweite Hälfte der 1930er Jahre mit ihrer wieder erlangten vermeintlichen »Normalität« des alltäglichen Lebens nahmen, auch in der Wahrnehmung der arbeitenden Menschen, etwas vom ›Wirtschaftswunder‹ der 1950er Jahre vorweg. Trotz Lohnstopps begannen die Reallöhne durch Arbeitszeitverlängerung und betriebliche Zulagen jetzt zu steigen. Allerdings gefährdete gerade diese Entwicklung das nationalsozialistische Akkumulationsmodell: Kollektive Widersetzlichkeiten, so Abteilungsstreiks, nahmen wieder zu, und die Firmen begannen, um qualifizierte Facharbeiter zu konkurrieren. Die deutsche Gesellschaft in den späten 1930er Jahren darf nicht als eine harmonische »Volksgemeinschaft« gedeutet werden, auch jenseits der politischen und »rassischen Verfolgung«.

Das ›Dritte Reich‹ blieb trotz mancher Auflockerungstendenzen, etwa die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten und Aufstiegsmöglichkeiten in NS-Organisation, dann auch in der Wehrmacht betreffend, eine kapitalistische Klassengesellschaft; Hauptnutznießer und integraler Teil des herrschenden Machtblocks war das monopolisierte Großkapital in den rüstungsrelevanten Sektoren. Wenn man vom ›Nationalsozialismus‹ spricht, dann hat das seine Berechtigung als Eigenname, aber nicht als tatsächlicher ›nationaler Sozialismus‹ (wenngleich kapitalismuskritische Strömungen in der NSDAP stets präsent blieben). Der Typus des Herrschaftssystems kann weiter am besten mit dem Begriff des ›Faschismus‹ bezeichnet werden, wie er außer in Deutschland (›Radikalfaschismus‹) allein in Italien (und bekanntlich dort zuerst) voll ausgeformt wurde.

Am anstößigsten werden viele Leser die Ausführungen in den Kapiteln zum Zweiten Weltkrieg empfinden. Sie versuchen, die auch politisch fixierte These von der deutschen Alleinschuld Richters eigenen Worten zufolge zu »relativieren«. Dazu sei zunächst festgestellt: Historiker relativieren immer, wenn sie Strukturen, Prozesse und Ereignisse zueinander in Beziehung setzen. Das ist von moralischer Relativierung zu unterscheiden, eine Unterscheidung, die auch Richter nicht immer beachtet.

Vom deutschen Angriff auf Polen über die alliierte Wirtschaftsblockade, den Hitler-Stalin-Pakt, die deutsche Besetzung Norwegens (und Dänemarks), den West- und den Balkanfeldzug bis zum ›Unternehmen Barbarossa‹ und zum Zusammenstoß mit den USA werden die Etappen des Krieges unter dem Gesichtspunkt des Anteils der einen oder anderen Seite am Zustandekommen bzw. an der Eskalation des Krieges diskutiert. Nur gestreift wird die durchaus umstrittene Frage nach der Legitimität der britisch-amerikanischen Flächenbombardements, auch im Hinblick auf die 1940 vorangegangene deutsche Luftoffensive gegen England.

Die Hauptgesichtspunkte, die dabei »relativierend« herausgearbeitet werden: Die durch Druck der USA mitbewirkte Garantieerklärung Frankreichs und Großbritanniens für Polen vom 31. März 1939, der ein formelles Bündnis folgte, hat die polnische Führung in dem Irrglauben gelassen, bei dem durchaus erwarteten militärischen Konflikt mit Deutschland, aktiv unterstützt von den Westalliierten, siegen zu können. Stattdessen hätten die Westmächte dem erfolgreichen nationalsozialistischen ›Blitzkrieg‹ (nur darauf waren die Wehrmacht und die deutsche Wirtschaft in der Tat vorbereitet) aus dem Kalkül einer Ermattungsstrategie zugeschaut, statt eine eigene Front zu eröffnen. Die Ermattungs- und Aushungerungsidee in der westlichen bzw. britischen Kriegsführung sei in der Folge dann namentlich in der Seeblockade (die auch die deutsch besetzten Gebiete traf) sowie in dem Versuch deutlich geworden, Deutschland von der Peripherie her (in Norwegen und in Griechenland) in die Zange zu nehmen, was in der Tat erst die diesbezüglichen deutschen Militäraktionen hervorrief.

Die zwischenzeitliche Rettung für Hitler-Deutschland war die vertraglich vereinbarte Wirtschaftszusammenarbeit mit der Sowjetunion, wobei Richter den wechselseitigen Nutzen und namentlich die Abhängigkeit Deutschlands von der UdSSR betont. Dass der Krieg gegen die Sowjetunion (man geht heute von mindestens 27 Millionen Opfern auf ihrer Seite aus) in seinem rassenideologischen Charakter zwar Hitlers Lieblings- und Sehnsuchtskrieg war, zum gegebenen Zeitpunkt aber dem Ziel diente, sich vom Druck Moskaus zu befreien, sich ein mittelfristig nicht besiegbares Kontinentalimperium mit den entsprechenden ökonomischen Ressourcen zu sichern und das Vereinigte Königreich günstigenfalls zum Aufgeben zu veranlassen, weil die Hoffnung auf eine spätere Entlastung durch die UdSSR damit obsolet gewesen wäre, ist evident und kaum umstritten. Diskutiert wird unter Militärhistorikern immer wieder über die Frage, ob es – über die stets offensive Eventualplanung der Roten Armee hinaus – konkrete sowjetische Angriffsabsichten gab. Sicher ist, dass das deutsche Vorgehen jedenfalls nicht von solchen Annahmen hervorgerufen war. Richter wägt die Argumente für und gegen die These vom deutschen Präventivkrieg im engeren oder weiteren Verständnis ab, ohne weiterführend zu einem eindeutigen Urteil zu kommen.

Wissenschaft, hier Geschichtswissenschaft, darf alles, buchstäblich alles infrage stellen, auch das, was als gesicherte Erkenntnis gilt. Diese Infragestellung hat sich der Kritik der Quellen – der Gesamtheit der verfügbaren einschlägigen Originalquellen – und dem Austausch der Argumente in der Fachliteratur unter dem Kriterium ihrer Stimmigkeit zu stellen. Dabei gibt es so eindeutige Tatbestände, dass es keinen rationalen Sinn macht, sie anzuzweifeln wie themenbezogen die Existenz eines geheimen Zusatzabkommens zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 zwecks Aufteilung des östlichen Europa. Was den Nichtangriffspakt als solchen betrifft, kommt jedoch nicht allein die offenkundige Skrupellosigkeit Stalins wie Hitlers in Betracht, sondern ebenso die zögernde und verzögernde Art, mit der die Westmächte parallel zu Deutschland mit der UdSSR verhandelten. Den Hitler-Stalin-Pakt allein ins Zentrum zu rücken und das Verhalten Frankreichs, Großbritanniens und der USA in den Jahren vor 1940 beiseite zu lassen, gibt, wie Richter zeigen kann, ein schiefes Bild. Insofern stellt er berechtigte Fragen.

Die Dinge sind kompliziert und komplex: Hitler konnte nicht einfach tun, was ihm in den Sinn kam, sondern war schon in der ersten Hälfte des Zweiten Weltkriegs auch ein Getriebener, was aber nichts an dem in seinem Wesen liegenden extrem imperialistischen, aggressiven und expansionistischen Charakter der nationalsozialistischen Außenpolitik ändert. NS-Deutschland hat 1938 nicht deswegen den Anschluss Österreichs und dann des Sudetenlands betrieben, weil sich deren parlamentarische Repräsentanten 1918/19 für den Beitritt zur Deutschen Republik ausgesprochen hatten. Das wurde spätestens mit der Zerschlagung der »Rest-Tschechei« und deren Umwandlung in das Reichsprotektorat Böhmen-Mähren Mitte März 1939 offenkundig. Diese wichtige Grenzüberschreitung wird in Richters Buch nur beiläufig erwähnt.

Hitler hätte Polen, das schon Anfang 1934 einen Nichtangriffspakt mit Deutschland geschlossen hatte (eine erste Durchbrechung von dessen außenpolitischer Isolation), gern als Bündnispartner in einem eigentlich angezielten Krieg gegen die Sowjetunion an seiner Seite gehabt. In diesem Zusammenhang sind auch die, für sich genommen, moderaten deutschen Angebote für einen territorialen Ausgleich mit Polen zu sehen. Das polnische, antisemitisch getönte Militärregime in Warschau konnte indessen zu Recht annehmen, auf diese Weise zu einem Vasallen des ungleich gewichtigeren Deutschland zu werden, und verließ sich auf die Bündniszusage Großbritanniens und Frankreichs, die es dann aber bei der formellen Kriegserklärung an Deutschland beließen.

Dass das autoritär regierte Polen, das seine nationalen Minderheiten (fast ein Drittel der Einwohnerschaft) unterdrückte, in den Monaten vor dem deutschen Angriff in völliger Verkennung der vor allem qualitativen Stärke der Wehrmacht, statt auf eine Stabilisierung der Lage hinzuarbeiten, mit dem Säbel rasselte und verstärkt publizistischen Äußerungen freien Lauf gab, die von einer Inbesitznahme »alten slawischen Bodens« jenseits der Westgrenze träumten, knüpfte an die aggressive Einstellung großer Teile der polnischen Führungsschichten gegenüber der Weimarer Republik an. Von Deutschland besetzt und annektiert wurde im März 1939 aber auch der tschechische Rest-Staat, der sich sogar im Innern schon angepasst hatte und ohnehin dabei war, zu einem deutschen Satelliten zu werden.

Wenn Richter darauf abhebt, dass NS-Deutschland und selbst die NSDAP keine Monolithen waren, dann gilt das allemal für die westlichen Kriegsgegner Deutschlands. Das betrifft nicht nur die teilweise erheblichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gruppe der Entscheidungsträger, sondern auch Kontroversen und Antagonismen unterschiedlicher politischer und sozialer Kräfte. So gab es nicht nur im deutsch besetzten Europa, sondern auch in Großbritannien und in den USA weiterhin Streikkämpfe und ein Ringen um den künftigen gesellschaftspolitischen Weg der Gemeinwesen, ganz abgesehen von den antikolonialen Befreiungsbewegungen, die ihre Chance in der Schwächung des Imperialismus insgesamt sahen. Die Staatslenker an der Spitze, hier Churchill und Roosevelt, waren wichtig, besonders in Kriegszeiten, aber nicht allmächtig (was der Autor auch nicht behauptet).

Plausibel und von der Forschung tendenziell gedeckt ist die Betonung der offensiven Rolle der USA unter der Roosevelt-Administration gegenüber Japan wie gegenüber Deutschland seit Ende der 1930er Jahren, da die Vereinigten Staaten längst dabei waren, Großbritannien als Welthegemon zu beerben. Faktisch führten die USA im Atlantik schon Krieg gegen Deutschland, als dieses, im Nachvollzug des japanischen Angriffs auf Pearl Harbor, den Kriegszustand formalisierte. Ebenso relevant ist der Hinweis auf die Auflösung der nach dem Ersten Weltkrieg geschaffenen internationalen Ordnung, so unsicher diese war, schon im Verlauf der 1930er Jahre – und das nicht allein durch die Handlungen Deutschlands.

Das Kernproblem bis in die Gegenwart sieht Richter im Fehlen einer internationalen Rechtsordnung, was stets dazu führe, dass völkerrechtlich nicht legitimierte Gewaltaktionen entsprechend den jeweiligen Machtverhältnissen unterschiedlich bewertet würden. So fand der deutsche Angriff auf die Sowjetunion im Sommer 1941 in weiten Teilen des besetzten und des NS-affinen Europa, auch in den neutralen Ländern, eher zustimmende Resonanz; darin kam der tradierte Antibolschewismus ebenso zum Ausdruck wie die Erwartung eines schnellen deutschen Sieges. Die Frage nach dem Aggressor spielte zu diesem Zeitpunkt in der bürgerlichen Öffentlichkeit Europas keine große Rolle.

In diesem Zusammenhang beispielhaft auch der Hinweis auf eine offenkundige faktische Unstimmigkeit, wie sie sich auf einem so breiten Feld hier und dort zwangsläufig einstellt: Richter beruft sich auf S. 293 auf Bernd Martin, Friedensinitiativen und Machtpolitik im Zweiten Weltkrieg 1939-1942, Düsseldorf 1974, S. 469, der auf die Sympathie der »Bevölkerung« Schwedens für den deutschen Angriff »eingedenk des sowjetischen Einfalls in Finnland« (Winterkrieg 1939/40) verweist, angeblich einschließlich der Sozialdemokratie. Als Belege werden von Martin Interviews mit – deutschen – Zeitzeugen und eine – deutsche – Heeresakte angegeben, laut derer die schwedische Sozialdemokratische Arbeiterpartei in einem Schreiben an den König vom 27.06.1941 den Kriegseintritt Schwedens gegen die Sowjetunion gefordert hätte, so von Richter übernommen (Finnland nutzte ja die Gelegenheit, in einem vermeintlich eigenen ›Fortsetzungskrieg‹ die territorialen Verluste von 1940 rückgängig zu machen.). Das ist nun kaum vorstellbar: Erstens hätte sich die SAP wohl kaum an den König, der faktisch nur noch wenig exekutive Macht besaß, sondern vermutlich an den der eigenen Partei angehörenden Ministerpräsidenten gewandt. Zweitens genoss die UdSSR zwar, insbesondere in den Jahren 1939-41, kaum Sympathien im Land, aber auch für Hitlerdeutschland gilt, dass die anfängliche Zuneigung in Teilen des bürgerlich-bäuerlichen Parteienspektrums seit Mitte der 1930er Jahre im Schwinden war und seitens der Sozialdemokratie ohnehin keine Rede davon sein konnte. Es gab eine kleine, ehemals kommunistisch bzw. linkssozialistisch orientierte Partei, die sich im Lauf der Zeit pro nazistisch orientierte. Da dürfte indessen eine Verwechslung höchst unwahrscheinlich sein, so dass hier offen bleiben muss, welcher Vorgang dem zitierten Heeresbericht zugrunde liegt. Das Beispiel soll nur zeigen, wie schnell (bei unzureichender Kenntnis der jeweils speziellen Verhältnisse, hier des neutralen Schweden sowie der schwedischen Arbeiterbewegung – und auch ein tüchtiger Historiker kann nicht alles wissen) »ordentlich belegte« Irrtümer passieren können, auf die sich dann andere Autoren berufen.

Die politische Funktion der alliierten Nürnberger Prozesse 1945/46 bestand laut Richter darin, die Welthegemonie der USA und die Pax Americana moralisch zu begründen. Die juristisch fragwürdige Anlage des Verfahrens (Postulierung neuer Tatbestände wie »Verschwörung zum Angriffskrieg«, Ausklammerung einen der Alliierten eventuell mitbelastender Tatbestände wie des deutsch-sowjetischen Pakts, Durchführung der Verhandlungen als Militärprozess ohne Berufungsmöglichkeit) sollte indessen nicht dazu führen, die nachgewiesene Verantwortung und Schuld der verurteilten Angeklagten an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Abrede zu stellen. Das tut Richter nicht, aber seine Gedankenführung könnte so gedeutet werden. Die führenden nationalsozialistischen Partei- und Staatsfunktionäre sowie die unmittelbaren Massenmörder hätten auch nach den über die NS-Zeit gültigen deutschen Strafgesetzen verurteilt werden können (und müssen), wie es die Verschwörer des 20. Juli beabsichtigt hatten.

Edelbert Richter widmet sich ausgangs seines Werkes den »Menschheitsverbrechen«, die er von Kriegsschuldfragen strikt getrennt haben will. Daran ist soviel richtig, dass die Beurteilung der einen Dimension nicht automatisch die Beurteilung der anderen Dimension beinhaltet. Doch wie der Verfasser selbst deutlich macht, war in den hitlerdeutschen Ostfeldzügen, namentlich im Krieg gegen die Sowjetunion, beides faktisch verbunden. Die Grenze zwischen dem Agieren der Terrorapparate und dem der regulären militärischen Einheiten wurde, wie man nicht erst seit den Wehrmachtsausstellungen des Hamburger Instituts für Sozialforschung weiß, durchlässig, auch wenn die Todesfabriken der Vernichtungslager geheim bleiben sollten. (Manches sickerte auch diesbezüglich durch.)

Richter wendet sich berechtigterweise gegen die These von der deutschen Kollektivschuld (die im strengen Sinn und offiziell übrigens nicht einmal von den Kriegsgegnern Deutschlands vertreten worden ist und gegen die die deutschen Antifaschisten im Exil in ihrer überwiegenden Mehrheit entschieden Stellung genommen haben). Ihre Hauptkonjunktur erlebt sie heutzutage in der bequemen Annahme einer Kollektivschuld in der Vergangenheitsform. Das meiste, was der Autor in diesem Zusammenhang anführt, ist von einem Teil der Deutschen selbst fabriziert, wenngleich die Versatzstücke aus der alliierten Kriegspropaganda stammen.

Der Judenmord wird von Richter auf die politische Religion des Nationalsozialismus zurückgeführt, dessen Führer im Angesicht der ab Ende 1941 wahrscheinlicher werdenden Niederlage wenigstens die »Endlösung« vollenden wollte. Die sich kumulativ radikalisierende Eigendynamik der polykratischen Machtstruktur und der Eifer ihrer Exponenten, »dem Führer zuzuarbeiten«, sind weitere, in der Forschung gängige Erklärungselemente. Dass die Philosophie Nietzsches verantwortlich gemacht werden könne, weist Richter kenntnisreich zurück, wenn auch nicht gänzlich. Einen großen, tatsächlich vielfach nicht beachteten Stellenwert spricht er vielmehr dem angelsächsischen Vorbild zu: der Kolonialisierung der halben Welt, insbesondere Indiens, und der Westausdehnung der USA samt der damit verbundenen Ausrottung des größten Teils der Indianer-Bevölkerung sowie dem Beispiel der »Rassentrennung«.

Wenn einem Buch eine so ausführliche Besprechung gewidmet wird – Referat und Kommentar werden wohl zu unterscheiden sein –, dann darf davon ausgegangen werden, dass es den Rezensenten stark beschäftigt. Der Grund liegt in der Person des Autors ebenso wie in der Thematik, die den Deutschen, wie immer sie sich verstehen, nicht abhandenkommen wird.

Zustimmende und kritische Anmerkungen begleiten diesen Rezensionstext fortlaufend. Hier sei aber noch extra eine Problematik benannt, die sich aus der Anlage des Buches ergibt: Ein vermeintlich einseitiges Bild soll durch die Hervorhebung gewissermaßen ausbalancierender Fakten bzw. Argumente korrigiert werden. Doch selbst wenn alles zutreffend bzw. überzeugend wäre, kann auf diese Weise keine stimmige Analyse entstehen. Eine gewisse Tendenz zur Apologie liegt insofern bereits im Verfahren begründet.

Man spürt in Richters Buch die Frustration darüber, dass er die Geschichte der 1930er und 40er Jahre lange allzu sehr vereinfacht, wenn nicht verfälscht gesehen habe. (Nur am Rande sei angemerkt, dass das seine früheren theologischen, philosophischen und politisch-analytischen Arbeiten nicht berührt.) Edelbert Richter will nicht »dumm sterben«, und es scheint so, als ringe er gezielt um Verständnis für die Vätergeneration, die »Nazi-Generation« im Bewusstsein nicht weniger Jüngerer. Denn wer nicht imstande sei, deren, namentlich ihres akademisch gebildeten Segments, Denken und Fühlen nachzuempfinden, der werde nicht verstehen (man könnte auch sagen: begreifen), was sich seinerzeit in Deutschland und durch Deutschland ereignete.

 

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