Die deutsche Revolution 1848/49
von Peter Brandt
Für eine ganze Generation, vor allem, aber nicht allein von Intellektuellen, war die Revolution 1848/49 das große politische
Erlebnis schlechthin gewesen, das sie über alle Fährnisse des individuellen Schicksals hinweg für das ganze Leben tief
geprägt hat. Sie hießen in den Folgejahrzehntenten die ›Achtundvierziger‹ (so wie man heute – mehr oder weniger
plausibel – von den ›Achtundsechzigern‹ spricht).
Dabei erfasste die revolutionäre Bewegung nicht nur Deutschland. Große Teile Europas, insbesondere Frankreich,
zudem das damals bis weit ins heutige Polen, in die Ukraine, nach Rumänien und Serbien sowie Italien reichende Österreich,
ferner Italien selbst, ebenso wie Deutschland staatlich zersplitterte waren betroffen. In Spanien, dem russischen Teil Polens und
namentlich in Großbritannien – mit der Reform des politischen Systems und den Wahlrechtsbewegungen der 1830er und 40er
Jahre – waren die Unruhen 1848 hauptsächlich vorbei. Der Schweizer »Sonderbundkrieg« war soeben zu Ende gegangen und
beflügelte die Phantasie der Progressiven, der »Partei der Bewegung«, wie man lange sagte. Russland und das Osmanische
Reich, die politisch wie sozial-ökonomisch rückständigen Großreiche im Osten und Südosten Europas,
blieben noch weitgehend unberührt.
Es ist nicht schwer, in Frankreich, wo der Pariser Februarumsturz den Auslöser (aber auch nicht mehr) für die
Vorgänge in Deutschland bildete, beginnend in Mannheim am 27. Februar, eine eigene, vom restlichen Kontinentaleuropa
abweichende, gewissermaßen radikalere Variante der Revolution zu erkennen. Sie hatte mit der revolutionären
Tradition und dem Mythos von 1789 zu tun, mit stärkeren linksdemokratischen und frühsozialistischen Bestrebungen,
die in der Millionenmetropole Paris unter dem dort bereits riesigen Proletariat gediehen, sowie damit, dass das, was
vielerorts noch gar nicht durchgesetzt war, der monarchische Verfassungsstaat, in Frankreich bereits lange existierte,
zuletzt in der Form des ›Bürgerkönigtums‹, das nur einem kleinen Teil der erwachsenen Männer – etwa 2% –
das Wahlrecht zugestand (vom Frauenwahlrecht war auch bei den Radikalen noch keine Rede).
Das ›Bürgerkönigtum‹, seinerseits das Ergebnis der Revolution von Juli 1830, stützte sich allein auf einen Teil des
Großbürgertums, namentlich die Finanzbourgeoisie, und sorgte mit einer in den 1840er Jahren verschärft repressiven
Politik dafür, das andere Teile des Bürgertums, zusammen mit breiteren Schichten des Volkes, sich 1848 republikanisch
orientierten. In dem Richtungskampf, der im Frühjahr 1848 nach dem Sturz der Monarchie in Frankreich sogleich einsetzte,
standen bürgerliche und linke, tendenziell sozialistische Republikaner gegeneinander, und der äußerst blutig
niedergeschlagene Juni-Aufstand der Pariser Arbeiter in Reaktion auf die Schließung der Nationalwerkstätten wurde
zum Schreckbild für das Bürgertum überall in Europa.
Abgesehen von England hatte sich die Industrialisierung noch nirgendwo durchgesetzt, allerdings vielerorts begonnen, so auch in
den Staaten des Deutschen Bundes, namentlich in Preußen. Die Ablösung ständisch-feudaler und zunfthandwerklicher
Wirtschaftsformen war weit fortgeschritten. Es war, insgesamt gesehen, eine Gesellschaft im Übergang zum Kapitalismus. In
Deutschland gab es Mitte des 19. Jahrhunderts sechs Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern. Von den 1,2 Millionen
als Fabrikarbeiter gezählten Arbeitskräften waren die meisten noch in Kleinst- und Kleinbetrieben mit vorindustrieller
Technologie beschäftigt. Zahlenmäßig stärker war die in der Revolution besonders aktiv hervortretende
Gruppe der Handwerksgesellen. Die deutliche Mehrzahl der Bevölkerung lebte hingegen noch auf dem Lande und betrieb
Agrarwirtschaft, sei es als Bauern unterschiedlicher Kategorien, sei es als Landarbeiter bzw. Gesinde. Das eigentliche
gehobene Bürgertum, die Bourgeoisie und die akademisch Gebildeten, machten nur wenige Prozente der Bevölkerung aus.
Zu den Voraussetzungen der Revolution gehörte die strukturelle und konjunkturelle Krise der 1840er Jahre: Die
Strukturkrise war vor allem gekennzeichnet durch die fortlaufende Auflösung feudaler Bindungen und die zur Aufnahme der
dadurch und durch die starke Bevölkerungsvermehrung überschüssigen Arbeitskräfte noch nicht ausreichend
expandierende Industrie sowie eine langfristige agrarische Überproduktion seit Mitte der 1820er Jahre. Die
Konjunkturkrise war hervorgerufen durch die Kombination der letzten – durch Missernten bedingten – vorindustriellen
Hungersnot mit den ersten Ausläufern einer internationalen, schon vom Kapitalzyklus bestimmten Industrie- und
Handelskrise Mitte der 1840er Jahre. Die Verelendung breiter Volksschichten und die daraus resultierenden Hungerrevolten
bilden die unmittelbare Vorgeschichte der Revolution.
Die bürgerlich-liberale Opposition wurde zum Repräsentanten der Gegnerschaft des ganzen Volkes gegen die unhaltbar
gewordenen politischen und sozialen Verhältnisse. Ihre politischen Forderungen, wie sie im Februar/März
1848 überall in Deutschland erhoben und weitgehend durchgesetzt wurden, schufen eine programmatische Plattform
zur Vereinheitlichung der Volksbewegung. Wenn die Revolution von 1848/49 vielfach als ›bürgerliche Revolution‹
bezeichnet worden ist, nicht nur von marxistischen Autoren, dann bedeutet das nicht, die Besitz- und Bildungsbürger
selbst hätten hauptsächlich auf den Barrikaden gekämpft oder hätten allein bzw. ganz vorwiegend
den politischen Prozess getragen. Nahezu alle Klassen und Schichten waren aktiv beteiligt. Sinn macht die Formel von
der bürgerlichen Revolution dennoch: sowohl im Hinblick auf die Hauptträgerschaft als auch im Hinblick auf
die Konstellation der sozialen Interessen und die objektive Dynamik der Ereignisse: Gegen welche Verhältnisse
richtete sich die Revolution und welche Verhältnisse beförderte sie – trotz ihrer Niederlage?
Die liberale und demokratische Opposition – als ›Demokraten‹ bezeichneten sich nur die radikaleren,
›Volkssouveränität‹ fordernden Oppositionellen – gegen das System politischer Repression und
staatlicher Zersplitterung wurde bis in die 1840er Jahre hinein fast ausschließlich vom Bildungsbürgertum,
insbesondere der akademischen Jugend, getragen. Erst mit dem durch die Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 und
dem etwa gleichzeitigen Beginn des Eisenbahnbaus in Gang gekommenen industriellen Durchbruch verlagerte sich das
Schwergewicht des deutschen Liberalismus auf die wirtschaftliche Führungsschicht des Bürgertums: die handels-,
bank- und industriekapitalistischen Kreise vor allem des Rheinlands. An deren früheren Repräsentanten (Mevissen,
Camphausen, Hansemann) lässt sich am deutlichsten zeigen, dass das deutsche Großbürgertum nicht erst durch
den vermeintlichen ›Extremismus‹ der unteren Volksschichten im Verlauf der Revolution nach rechts getrieben wurde, sondern
von Anfang an revolutionsskeptisch eingestellt war. Das gleiche gilt neben den Führern des nordwestdeutschen (Stüve,
Vincke) und des ostpreußischen (Schön) Liberalismus auch von den akademischen Vertretern der liberalen Opposition
norddeutscher (Dahlmann) und südwestdeutscher (Rotteck, Welcker) Richtung.
Bereits im Verlauf der Verfassungskämpfe nach den antinapoleonischen Befreiungskriegen und zu Beginn der 1830er Jahre
war die Neigung des Großbürgertums sichtbar geworden, aus der gegen das herrschende System gerichteten Oppositionsfront
des Volkes nach Erreichung der von ihm als unerlässlich betrachteten Forderungen auszuscheren und gegenüber den
radikaleren Bestrebungen der plebejischen Volksschichten den Ruf nach ›Ruhe und Ordnung‹ zu unterstützen. Die
Französische Revolution – in Deutschland durch den Expansionismus Napoleons zusätzlich diskreditiert – schien
zu beweisen, dass eine radikale bürgerliche Revolution dazu tendierte, wenigstens kurzfristig die zentralen Werte
(und Interessen) des Bürgertums selbst zu bedrohen: Eigentum, Rechtssicherheit und individuelle Freiheit. Als
vorbildlich für Deutschland galt den Vormärz-Liberalen überwiegend weniger die französische als die
britische Verfassungsentwicklung und deren vermeintliche Kennzeichen: ›organische‹ Kontinuität und Kompromiss. England
schien ein Beispiel dafür zu sein, dass ein Klassenkompromiss zwischen Adel und Bourgeoisie nicht nur unter bestimmten
Bedingungen möglich war und ungehindertes kapitalistisches Wirtschaften sowie politische Emanzipation erlaubte, sondern
bei Vorhandensein dieser Bedingungen vom Standpunkt bürgerlicher Herrschaftsinteressen auch risikoloser war.
In den meisten deutschen Mittel- und Kleinstaaten, namentlich im Süden und Südwesten, waren – teils mit Vorläufern in
der napoleonischen Zeit – in zwei Wellen ab 1814/15 und ab 1830 Verfassungen erlassen bzw. durchgesetzt worden, die, bei deutlichem
Übergewicht der monarchischen Exekutive, die Existenz parlamentarischer Landtage teils noch halbständischen Zuschnitts
beinhalteten. Die Opposition in den zweiten Kammern, den eigentlichen Volksvertretungen, artikulierte von der Tribüne des
Parlaments aus deutlich ihre Ziele, die auf eine Ausfüllung und liberale Weiterentwicklung der geschriebenen politischen
und auf eine Liberalisierung der ungeschriebenen gesellschaftlichen Verfassung gerichtet waren. Das Großherzogtum Baden,
das während der Revolution einen der Brennpunkte bilden sollte, wurde schon in den Jahrzehnten davor zu einem Zentrum
liberaler und demokratischer Bestrebungen. Obwohl in manchen der Mittelstaaten die Auseinandersetzung um die liberale
Ausgestaltung der einzelstaatlichen Ordnung im Bewusstsein der Akteure dominierte, war die gesamtnationale Dimension
untergründig stets präsent (nicht nur durch die Interessen des Wirtschaftsbürgertums); sie wurde bei
Erschütterungen der bestehenden Ordnung, so schon 1830/32, sofort zum Gegenstand konkreter Forderungen und Initiativen.
Die beiden deutschen Großstaaten befanden sich noch in einem vorkonstitutionellen Zustand, wobei der monarchische
Absolutismus des 18. Jahrhunderts in eine Art bürokratischen Halbabsolutismus, einen Verwaltungs- und reduzierten
Rechtsstaat mit monarchischer Spitze übergegangen war. Gegenüber Preußen mit seiner Reformperiode der
Jahre 1807-1820 war Österreich das rückständigere und unbeweglichere Gebilde, obwohl es mit Wien und
Teilen Böhmens auch dort gesellschaftlich fortgeschrittenere Zonen gab. Die Staatsstruktur Österreichs war
relativ wenig durchgebildet und vor allem mit der zunehmenden Nationalitätenproblematik belastet. So, wie es war,
konnte Österreich die Führung in Deutschland nicht übernehmen: 1848/49 nicht und auch in der Folgezeit nicht.
Neben der Garantie staatsbürgerlicher Freiheiten mittels einer Verfassung, die neu ausgearbeitet oder fortentwickelt
werden musste, stand – ebenfalls in ganz Europa und eng, oft untrennbar mit der konstitutionellen Problematik verbunden –
die nationale Frage auf der Tagesordnung, das Verlangen nach einem eigenen Nationalstaat bzw. nationaler Autonomie, also
nach Beendigung von Fremdherrschaft oder nach Beseitigung territorialer Partikularität. Den Ausgangspunkt bildeten
das Vorbild der Französischen Revolution und dann die dialektische Reaktion der Völker auf die repressive
Hegemonialordnung Napoleons. Das 1814/15 auf dem Wiener Kongress begründete neue, ›restaurative‹ internationale System,
beruhend auf der Solidarität der etablierten Mächte gegen die Kräfte der Revolution – und dazu zählte
man den Nationalgedanken –, enttäuschte die in den bürgerlichen Schichten verbreiteten, wenn auch vagen liberalen
und nationalen Hoffnungen. Das gilt besonders für Italien, das, soeben als Gesamtnation erwacht, auf einen geographischen
Begriff reduziert wurde; es gilt ebenso für Deutschland, wo die Befreiungskriege zwar, anders als in Italien, die
Unabhängigkeit der deutschen Staaten nach außen gesichert hatten, während aber die Kleinstaaterei kaum
angetastet worden war. Der anstelle des 1806 aufgelösten Alten Reiches entstand der Deutsche Bund, ein Zusammenschluss
souveräner Staaten mit einigen bundesstaatlichen Zügen, eine Konstruktion, wäre bei entsprechendem politischen
Willen ausbaubar gewesen; das hätte aber vorausgesetzt, dass sich an der Spitze der Einzelstaaten, vor allem der
größten, reformerische Gruppen durchgesetzt hätten. Stattdessen präsentierte sich der Deutsche Bund
hauptsächlich über die von ihm betriebene massive und kleinliche Unterdrückung der liberalen und nationalen
Regungen, vor allem seitens der Burschenschaftsstudenten nach 1819 und nach 1833.
Staatsbürgerliches und sprachlich-kulturelles Verständnis von ›Nation‹ und ›Volk‹ kamen im
vormärzlichen Europa
in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen vor; Mitte des 19. Jahrhunderts ging beides meist Hand in Hand, denn
außerhalb der etablierten Verfassungsstaaten fehlte die nationale wie die staatsbürgerliche Selbstbestimmung
gleichermaßen, und beide Aspekte der politischen Emanzipation befruchteten sich gegenseitig. In den multiethnischen
Großreichen des Ostens, in der Donaumonarchie, in Russland und im Osmanischen Reich, stand die nationale Bewegung
meist noch in einer frühen Phase ihres Daseins. Intellektuelle erneuerten oder kreierten eigene Schriftsprachen,
machten das Studium der Nationalgeschichte, die Pflege der Nationalkultur sowie des spezifischen Brauchtums zum Programm,
und sie schickten sich an, ein eigenes kulturelles, gesellschaftliches und wirtschaftliches Vereinswesen aufzubauen,
durch das sich die neu ›erweckten‹ Nationen im Schoß der überkommenen Staatskonstruktion bereits faktisch
separat konstituierten.
Als der revolutionäre Prozess in Europa 1848 begann, traten die diversen kultur-nationalen Bewegungen als unmittelbar
politische Faktoren in Erscheinung, und es stellte sich schnell heraus, dass sie keineswegs untereinander harmonierten,
sondern nicht selten in einen unversöhnlichen Gegensatz gerieten. So lag es etwa für die Kroaten, dem historischen
Großungarn zugehörig, näher, ihre Eigenständigkeitsinteressen im Bündnis mit den
Habsburgern und deren Zentralregierung als im Zusammengehen mit den aufständischen Magyaren zu verfolgen.
In Deutschland war das mit dem politischen Liberalismus eng verknüpfte kulturnationale Vereinswesen in den 1840er Jahren zu
einem Massenphänomen geworden, während der deutsche Sprachraum, nicht zuletzt wirtschaftlich, mehr und mehr zu
einem überstaatlichen Verkehrs- und Kommunikationsraum zusammenwuchs. In Österreich vollzog sich diese
gesellschaftliche Nationsbildung in wichtigen Aspekten, wie gesagt, unabhängig von den gesamtstaatlichen Strukturen
und gegen sie. In einer negativen Allianz standen die Nationalitäten gegen das nach dem langjährig
führenden Staatsmann genannte Metternichsche System. Anfangs lauteten die Forderungen lediglich auf Autonomie
innerhalb der Gesamtmonarchie und auf politisch-gesellschaftliche Reformen, zuerst formuliert im ungarischen Landtag
am 03. März 1848; kurz darauf folgten die Tschechen mit entsprechendem Verlangen.
Noch Ende Februar war der Pariser Funke auf den deutschen Südwesten übergesprungen, wo sich von der breiten,
kampferprobten liberal-nationalen Bewegung in den Vorjahren eine radikalere national-demokratische Strömung klar
abgesondert hatte. Die eingangs erwähnte Versammlung im badischen Mannheim am 27. Februar 1848 formulierte
diejenigen Punkte, die, mit leichten Variationen, als ›Märzforderungen‹ den entsprechenden lokalen und regionalen
Bewegungen als programmatische Vorlage dienten: Pressefreiheit, Volksbewaffnung, Schwurgerichte, Verfassungsgebung
bzw. Verfassungsreform und Wahl eines gesamtdeutschen Parlaments. In den mittleren und kleineren deutschen Staaten
brach die alte Ordnung meist schnell und fast ohne Gegenwehr zusammen. Ihre Repräsentanten schätzten ihre
Lage als aussichtslos ein und legten die Macht in die Hände neuer Politiker, meist die bekannten Führergestalten
der liberalen Kammerfraktionen. Die Monarchie blieb überall bestehen, auch in Bayern, wo die königliche
Günstlingswirtschaft und insbesondere die im Ursprung unpolitische Affäre um Lola Montez, die Geliebte des
Königs, zum Sturz Ludwigs I. entscheidend beitrugen.
Auch in den deutschen Großstaaten und über Deutschland hinaus begann die Revolution gewaltlos als Petitions-
und Versammlungsbewegung. Zu Bauernunruhen kam es in größerem Ausmaß im Südwesten, wo klein- bzw.
pachtbäuerliche Existenzen dominierten und sich besonders in den früheren Standesherrschaften unter Druck sahen,
während des Frühjahrs; sie endeten schnell nach der Durchsetzung der wichtigsten Ziele, der Aufhebung restfeudaler
Dienste und Abgaben. Die Träger längerfristiger Radikalisierung waren eher in den Unterschichten und unteren
Mittelschichten der großen Städte zu finden, hauptsächlich unter Arbeitern und Handwerksgesellen, auch
unter Studenten. Sie verfügten über ihre eigenen, teilweise noch von vormodernen Äußerungsformen
(wie den ›Katzenmusiken‹), mit denen sie den als Gegnern identifizierten Personen ihr Missfallen bekundeten. Vor allem
im Spätsommer und Frühherbst 1848 verband sich das stets präsente soziale Protestverhalten der
Unterschichten mit politisch radikalen Bestrebungen in bürgerkriegsähnlichen Zusammenstößen,
hauptsächlich in Wien, Berlin und Frankfurt am Main, wobei es vereinzelt auch zu Fällen von Lynchjustiz kam.
Die nationalen Probleme am Rande und im Umfeld des Territoriums des Deutschen Bundes wirkten in verschiedener Weise
auf die Entwicklung in den Kerngebieten Deutschlands ein. Österreich hatte neben der ungarischen, kroatischen und
tschechischen auch mit einer slowenischen und namentlich einer italienischen Frage zu tun. Letztlich war die
Weiterexistenz des multinationalen Staatsgebildes überhaupt bedroht. Als Österreich im Sommer 1848 gegen
das Königreich Piemont-Sardinien in den Krieg zog, das liberal-nationale Erhebungen in Oberitalien unterstützte,
verteidigte es zugleich das Habsburgerreich als solches. Die Niederwerfung des aufständischen Ungarn erforderte
im Folgejahr ein massives russisches Eingreifen. Russland war 1848/49 in Europa die einzige intakte gegenrevolutionäre
Macht, und es entbehrt nicht der Logik, dass die äußerste Linke, etwa in Gestalt des jungen Redakteurs der
Neuen Rheinischen Zeitung, Karl Marx, den Krieg gegen Russland propagierte.
Die polnische Nationalbewegung betraf 1848 vor allem Preußen und dort speziell die Provinz Großherzogtum Posen,
wo ein eigenes polnisches Gemeinwesen als Keimzelle des angestrebten Nationalstaats Polen, seit 1795 bzw. 1815 restlos
aufgeteilt zwischen den drei Ostmächten, zu entstehen schien. Die Polenbegeisterung der Liberalen ganz Europas aus
den frühen 1830er Jahren war nicht vergessen, doch die staatliche Realität der Zugehörigkeit der Provinz
Posen zu Preußen und der Widerspruch der dortigen deutschen Minderheit gegen eine Ausgliederung aus Deutschland verhinderten
eine großzügig polenfreundliche Lösung.
Noch gravierender war der rechtlich komplizierte Konflikt zwischen der dänischen und der deutschen Nationalbewegung in bzw.
um Schleswig. Hier führte Preußen im Auftrag des Deutschen Bundes Krieg gegen Dänemark, musste aufgrund
internationalen Drucks aber einen Waffenstillstand abschließen, der von den Demokraten und auch vielen
gemäßigten Liberalen als Verrat an der deutsch-schleswig-holsteinschen Revolutionsregierung betrachtet
wurde. So führt der Waffenstillstand von Malmö (26.8.1848) zu schweren Zerwürfnissen. Auch wenn ein
großer europäischer Krieg nicht ausbrach, so markierten und verschärften zugleich die diversen
zwischenstaatlichen bzw. Interventionskriege die Restriktionen, unter denen sich die Revolution von 1848/49
entfaltete.
Das entscheidende Datum für Preußen – und darüber hinaus – wurde (nachdem einige Tage zuvor in Wien nach
revolutionären Unruhen Fürst Metternich zurückgetreten und geflüchtet war) der 18. März 1848. Obwohl
die alten Machtträger bereits beschlossen hatten, der liberalen Opposition in mehreren wesentlichen Punkten nachzugeben,
wurde vor dem Berliner Stadtschloss aus letztlich ungeklärten Gründen aus den Reihen des dort zusammengezogenen
Militärs zweifach auf die versammelte Volksmenge geschossen. Der Vorfall löste heftige Barrikadenkämpfe aus,
die am Folgetag mit der politischen Kapitulation des Königs endeten. Dieser zog die (ungeschlagenen, aber auch nicht
voll erfolgreichen) Truppen aus der Hauptstadt zurück. In einer für ihn demütigenden Szene wurde Friedrich
Wilhelm IV. genötigt, sich vor den Leichen der gefallenen Barrikadenkämpfer (wie in Wien und anderswo auch ganz
überwiegend unterbürgerlicher Herkunft) zu verneigen. Mit dem Anlegen der einst verbotenen, aus der Urburschenschaft
stammenden neuen Nationalfarben schwarz-rot-gold in der Öffentlichkeit und vor allem mit dem Aufruf »An mein Volk und
die deutsche Nation« vom 21. März 1848 versuchte Friedrich Wilhelm einen Augenblick lang, aus der Not eine Tugend machend,
sich an die Spitze des nationalen Aufbruchs in Deutschland zu setzen. So ist offenbar der bemerkenswerte Satz zu
verstehen: »Preußen geht fortan in Deutschland auf« (Grab 1980, S. 59f.). Als im Frühjahr 1849 die Möglichkeit bestand,
legitimiert durch die gewählten Repräsentanten des deutschen Volkes, an die Spitze der Gesamtnation zu treten,
versagte sich der Preußenkönig.
Die Entwicklung in dem (außerhalb Österreichs) mit Abstand größten und mächtigsten Einzelstaat
folgte einer eigenen Bahn: Ende März 1848 nahm auch in Preußen ein liberales Ministerium die Arbeit auf. Die Wahl
einer »Preußischen Nationalversammlung« setzte allein aus quantitativen Gründen ein zweites parlamentarisches
Kraftzentrum neben die gesamtdeutsche Nationalversammlung in Frankfurt; dazu kam, dass in der verfassunggebenden
Versammlung Preußens die demokratische Linke gegenüber den Gemäßigten erheblich stärker
vertreten war. Die liberalen Minister waren eingeklemmt zwischen dem nach links tendierenden und von der Revolutionsbewegung
weiter in diese Richtung gedrängten Parlament einerseits und den mehr und mehr an Selbstbewusstsein zurück
gewinnenden Vertretern des alten Regimes und der sie stützenden Sozialgruppen, in erster Linie der großen
Gutsbesitzer (der ›Junker‹) und des Offizierskorps, andererseits. An die Spitze der Gegenrevolution in Preußen
trat der ultra-konservative persönliche Zirkel um den König, die »Hofkamarilla«, ihr Instrument war die
intakt gebliebene Armee.
Im November 1848 ging ein neues konservatives Ministerium auf Konfrontationskurs mit der Preußischen Nationalversammlung,
die ins kleinstädtische Brandenburg verlegt und anschließend aufgelöst wurde. Die Verfassung, die der König
flankierend einseitig erließ, kam zunächst den Interessen und Auffassungen des liberalen Bürgertums weit
entgegen. Die oktroyierte Verfassung Preußens vom 05.12.1848 wurde in den Folgejahren mehrfach revidiert, zuerst nur
einige Monate später mit der Umwandlung des demokratischen Wahlrechts in das oligarchische Dreiklassenwahlrecht, das
für die Zweite Kammer des preußischen Landtags bis 1918 bestehen blieb. Aus der indirekt zu wählenden
Ersten Kammer wurde 1854 das aristokratische »Herrenhaus«. Etwa gleichzeitig mit dem Staatsstreich in Preußen siegte
die Gegenrevolution in Österreich, als die im Wiener Oktober-Aufstand kulminierende revolutionäre Volksbewegung
von der Armee niedergeschlagen und einige Wochen danach mit dem Fürsten Schwarzenberg ein neuer, machtbewusster
Regierungschef ans Ruder kam. In Frankreich hatten sich die innenpolitischen Kräfteverhältnisse schon mit der
Niederschlagung des Juni-Aufstands verschoben. Es war dann aber nicht der republikanische Besieger des Pariser Proletariats,
Cavaignac, sondern Louis Bonaparte, der spätere Napoleon III., der bei der Präsidentschaftswahl am 10. Dezember
1848 die Früchte erntete.
Die symbolisch (und potentiell auch realpolitisch) wichtigste Schöpfung der ›Märzrevolution‹ war die am 18. Mai 1848
eröffnete Deutsche Nationalversammlung, die in der Frankfurter Paulskirche tagte, ähnlich wie die preußische
und andere Landesparlamente nach hier regional uneinheitlichem, die große Mehrheit einbeziehenden, gleichen, aber noch
nicht allgemeinen Männerwahlrecht gewählt. Vorausgegangen waren, ebenfalls in Frankfurt, um die Monatswende
März/April die Zusammenkünfte des selbst ermächtigten, naturgemäß weniger repräsentativen
Vorparlaments, wo sich schon das Bestreben der gemäßigt-liberalen Mehrheitsströmung abzeichnete, dem
souveränen Machtanspruch kraft revolutionären Rechts die ›Vereinbarung‹ mit den etablierten Mächten
vorzuziehen. Trotzdem: das Paulskirchenparlament war die erste, durch Volkswahlen legitimierte Vertretung der deutschen
Gesamtnation. Vor ihm stand die gewaltige Aufgabe, Deutschland bundesstaatlich unter einer ganz neu auszuarbeitenden
Verfassung zu einigen.
Man konzentrierte sich nach dem französischen Vorbild von 1789 erst einmal auf die Erstellung eines umfassenden
Grundrechte-Katalogs. Die Sicherung der individuellen und kollektiven Freiheitsrechte entsprach den Erfahrungen der
Abgeordneten, von denen viele in den Jahrzehnten davor von staatlicher Repression betroffen gewesen waren, keineswegs
nur die Radikalen. Auch mochte es vernünftig erscheinen, mit dem zu beginnen, was vergleichsweise unumstritten
war. Es lässt sich aber nicht übersehen, dass das zeitliche Vorziehen der Beratungen über die Grundrechte
die Paulskirche gegenüber den einzelstaatlichen Vorgängen in Verzug brachte, vollends mit dem Sieg der
Gegenrevolution in Preußen wie in Österreich im Herbst 1848 (auch wenn es zunächst nur nach einer
halben, sich im Rahmen des liberalen Verfassungsstaats haltenden Gegenrevolution aussah). Daneben drückten die
einzelstaatlichen verfassungsgebenden Versammlungen regional spezifische soziale Bedingungen und politische Traditionen
aus, die durchaus Abweichungen von der vorherrschenden Denkungsart der Deutschen Nationalversammlung begründen
konnten.
Am deutlichsten erkennbar war das beim österreichischen Reichstag, der seit Juli 1848 tagte. Er stand insgesamt
deutlich weiter rechts als das Frankfurter Paulskirchenparlament, und die deutschen Abgeordneten befanden sich darin,
trotz des Boykotts seitens der Ungarn und der Italiener, in der Minderheit. Unter diesen Umständen gelang es der
in Frankfurt neu installierten provisorischen Reichsregierung unter dem österreichischen Erzherzog Johann als
gewähltem »Reichsverweser« nicht, sich als eine den Einzelstaaten übergeordnete Macht zu
etablieren.
Der Nationalversammlung und der Regierung des »Reichsverwesers« standen keine eigenen Machtmittel zur Verfügung. Ohne
die Bereitschaft der einzelstaatlichen Regierungen zur Zusammenarbeit besaßen sie praktische keinerlei
Handlungsmöglichkeiten außer dem von der gemäßigten Mehrheit abgelehnten Appell an die
Selbsttätigkeit des Volkes. Der von der großen Mehrheit des Bürgertums erstrebte Kompromiss mit
den Fürsten und dem Adel scheiterte letztlich an der Dynamik des revolutionären Prozesses, der die
Politik der Liberalen immer wieder zunichte machte: Wandten sich die bürgerlichen Führer eindeutig gegen
die Volksmassen (soweit diese selbsttätig in Erscheinung traten), liefen sie Gefahr, die Radikalisierung des
demokratischen Lagers – auf Reichsebene zunächst in der Minderheit, aber in manchen Regionen (besonders in Baden
und Sachsen) die Volksmehrheit umfassend und im Verlauf der Revolution Zuspruch gewinnend – in Kauf zu nehmen und
einen Polarisierungsprozess einzuleiten, dessen Opfer sie selbst zu werden drohten. Suchten sie den Konsens aller
(liberalen und demokratischen) ›Volkskräfte‹, so bestärkten sie die unnachgiebige Fraktion der Vertreter
der alten Ordnung, die jedes wesentliche Entgegenkommen ablehnte und allenfalls zu taktischen Zugeständnissen
bereit war. Wie immer die konkreten politischen Entscheidungen ausfielen, in jedem Fall wurde das liberale Bürgertum
von einem der politischen Pole abhängiger und verlor dadurch an Manövrierfähigkeit.
In den Grundfragen war die Entscheidung für die Verständigung mit Monarchie und Adel eindeutig. Eine der frühen
Weichenstellungen der Revolution, die klare Ablehnung der breiten, teils aufstandsähnlichen antifeudalen Bewegung der
Landbevölkerung im Frühjahr 1848 – zum Teil wurde seitens der liberalen Regierungen Militär eingesetzt –
ist zweifellos in diesem Zusammenhang zu sehen. Die Verteidigung der Eigentümer-Rechte der Großgrundbesitzer
war indessen nicht nur bündnispolitisch motiviert, sondern auch grundsätzlich gemeint; angesichts eines noch
kleinen, aber wachsenden Industrieproletariats inmitten des etwa die Hälfte der Bevölkerung umfassenden
Heeres von Besitzlosen wurde Missachtung des Eigentums in einem Sektor der Gesellschaft als Präzedenzfall
angesehen. Von ähnlich machtpolitischer Bedeutung waren die Niederschlagung des republikanischen Aufstandes
in Baden im April 1848 unter der Führung von Friedrich Hecker, der Beginn der Kriege gegen die nationalen
Befreiungsbewegungen in Posen, Prag, der Lombardei, schließlich auch in Ungarn, vor allem aber die Hinnahme
des preußischen Waffenstillstands mit Dänemark durch die Mehrheit der Nationalversammlung und die
Niederschlagung des folgenden Volksaufstandes in Frankfurt durch preußische, österreichische und
württembergische Truppen im September.
Der tief greifende, sich ein gutes Jahr ungehindert entfaltende Prozess der Fundamentalpolitisierung Deutschlands lenkt
den Blick vom sozial gehobenen, bildungsbürgerlich geprägten Zentralparlament in Frankfurt, wo sich in den
verschiedenen Fraktionen Vorformen moderner Parteien herausbildeten, auf die alltäglichen Auseinandersetzungen auf
lokaler und regionaler Ebene. Dort entwickelte sich ein reges politisches Vereinsleben mit einem gewissen Schwerpunkt
bei den gemäßigten Demokraten; der im November 1848 gegründete Zentral-Märzverein soll bis zu
500 000 Mitglieder gezählt haben. Doch auch konstitutionell-liberale, konservative und katholische Vereine
schossen aus dem Boden. Handwerksgesellschaften und Arbeiter gründeten die „Arbeiterverbrüderung“, der
sich auch frühe gewerkschaftliche Organisationen zugesellten. Gleichrangige Erwähnung verdient der
Aufschwung (in Zahl und Auflagenhöhe) wie die Politisierung der Zeitungsperiodika. Seit 1848 kann man
für Deutschland von einer politischen Massenpresse sprechen.
Wie aus dem Deutschen Bund ein Nationalstaat werden sollte, lag keineswegs auf der Hand. Die Grenzen des Bundes reichten
an manchen Stellen deutlich über die ethnischen Grenzen hinaus, hauptsächlich in Böhmen, in Slowenien und
in Trentino. An anderen Stellen, so in Schleswig und im östlichen Preußen, schlossen sie umfangreiche
deutschsprachige Gebiete aus. Das Kernproblem war indessen die Stellung des außerhalb des Bundesterritoriums
weit nach Osten, Südosten und Süden ausgreifenden Österreich zum neu entstehenden Reich. Eine Aufnahme
der gesamten multiethnischen Donaumonarchie erschien den meisten Abgeordneten der Deutschen Nationalversammlung weder
machbar noch wünschenswert. Nur die historisch ›deutschen‹ Teile einzubeziehen, hätte faktisch die Auflösung
des Habsburgerreiches bedeutet; die Verbindung zwischen den deutschen und außerdeutschen Ländern hätte
sich auf eine monarchische Personalunion beschränkt. Vor allem den Verfechtern der österreichischen
integralen Gesamtstaatsidee, die sich nicht nur in den alten aristokratisch-bürokratisch-militärischen
Führungsschichten fanden, musste eine solche ›großdeutsche‹ Vereinigung als die schlechteste aller
Möglichkeiten erscheinen.
Es blieb am Ende nur die ›kleindeutsche‹ Lösung mit dem König von Preußen als dem Deutschen Kaiser. Die
knappe parlamentarische Entscheidung für das Erbkaisertum (statt für eine Wahlmonarchie oder ein
republikanisches Oberhaupt) und damit für die preußische Spitze ließ allenfalls noch die Option
eines ›weiteren‹, Deutschland und Gesamtösterreich umfassenden Bundes offen.
Die im Frühjahr 1848 somit schließlich mehrheitlich gefundene Lösung des Verfassungsproblems,
ermöglicht durch die Hinnahme des allgemeinen, gleichen Wahlrechts seitens der gemäßigten Liberalen,
war in sich durchaus schlüssig – entstanden wäre eine im europäischen Vergleich ausgesprochen
fortschrittliche konstitutionelle Monarchie mit dem Machtschwergewicht im Parlament; das setzte aber das
Einverständnis des preußischen Königs voraus, der die ihm zugedachte Rolle nicht akzeptieren
wollte und die von den Volksvertretern angebotene Kaiserkrone am 03. April 1849 ablehnte.
Bei dieser Entscheidung kam die Aversion Friedrich Wilhelm IV. gegen den demokratischen Ursprung und die konstitutionelle
Beschränkung der Kaiserwürde ebenso zum Tragen – niemals wolle er, so schon im Dezember 1848 in einem Brief, eine
mit dem »Ludergeruch der Revolution« verunehrte Krone annehmen (Huber 1978, S. 402f.) – wie seine Furcht vor einem Zusammenstoß mit
Österreich.
Der Gesichtspunkt preußischen Machtgewinns hätte übrigens auch für eine andere Entscheidung zu Buche
schlagen können, wie sie der alles andere als demokratiefreundliche Prinz Wilhelm, der spätere König und
Kaiser Wilhelm I., eines Versuchs wert fand: nämlich das Dilemma der Paulskirche, den erwählten Kandidaten auf
den Kaiserthron nicht entbehren zu können, durch Funktionalisierung der liberal-nationalen Bewegung für die
Erzwingung der preußischen Hegemonie in Deutschland auszunutzen.
Dazu kam es zunächst nicht, wohl aber – mit zeitlicher Verzögerung – zu einem reformkonservativen Nachspiel
der Revolution mit ihrem nationalen Einigungsimpuls, als Preußen unter der Regie von Josef Maria von Radowitz,
einem engen Berater des Königs, durch Verständigung der Fürsten bzw. monarchischen Regierungen untereinander
eine deutsche ›Union‹ im weiteren Bündnis mit Österreich zu erreichen. Ein großer Teil der
erbkaiserlich-kleindeutsch orientierten Liberalen unterstützte den Plan, da er Gewähr dafür zu
bieten schien, wenigstens einiges von den eigenen Zielen zu retten. Doch hatte Preußen mit seiner bewaffneten
Intervention in anderen deutschen Staaten während des Frühjahrs 1849, mit der Ausschaltung der
revolutionären Drohung, diejenige Kraft eigenhändig eliminiert, deren Vorhandensein allein die partikularen
Gewalten und die konservative Richtung (nicht zuletzt in Preußen selbst) hätte veranlassen können,
den Bestrebungen von 1848/49 durch ein eigenes, nationale und liberale Ansätze teilweise aufnehmendes Projekt
statt durch die blanke Reaktion zu begegnen. Den negativen Endpunkt der Unionspolitik bildete die Wiederherstellung
des alten Deutschen Bundes, nachdem Preußen gegenüber Österreich in der Punktuation von Olmütz
(29.11.1850) unter russischem Druck allen Ambitionen auf eine Neugestaltung der deutschen Verhältnisse unter
seiner Führung entsagen musste.
Bevor die Radowitzsche Unionspolitik zum Zuge kam und scheiterte, hatte im Mai und Juni 1849 noch einmal eine oft
unterschätzte Revolte des demokratischen Flügels der 48er-Bewegung Platz gegriffen, die in einigen Regionen
von der Bevölkerungsmehrheit getragen schien und mancherorts, so in Teilen des Rheinlands, heftigere Unruhen
auslöste als die Märzrevolution ein Jahr zuvor. Ausgangspunkt der Erhebung war die Hilflosigkeit der
Deutschen Nationalversammlung, deren gemäßigte Mitglieder sich (nach den Österreichern) mehr und
mehr von den einzelstaatlichen Regierungen abberufen ließen oder aus freien Stücken ausschieden,
nachdem die Reichsverfassung vom 28. März 1849 zunächst von sämtlichen einzelstaatlichen
Volkskammern und den meisten fürstlichen Regierungen anerkannt worden war.
Die am 06. Juni 1849 nach Stuttgart, wo sie am 18. Juni endgültig geschlossen wurde, ausgewichene
Rumpfnationalversammlung sah sich als Haupt des Widerstands gegen die Missachtung der Verfassung, der
›Reichsverfassungskampagne‹; die faktische Bedeutung des Rumpfparlaments für die Ereignisse blieb
gering, als in Sachchen, in der bayerischen Rheinpfalz und vor allem in Baden die Revolutionäre den
bewaffneten Kampf aufnahmen. In Baden, wo auch die Armee auf die Seite der Aufständischen übertrat,
stand die Innenpolitik im Zentrum; die Reichsverfassung war faktisch nur ein Punkt unter mehreren.
Es waren nicht nur dort überwiegend Republikaner, radikale Demokraten und ›Sozial-Demokraten‹ mit viel
weitergehenden Zielen, die unter der Parole der Verteidigung der Reichsverfassung antraten und nur durch das
rigorose Eingreifen der preußischen Armee niedergeworfen werden konnten. Die Kapitulation der Festung Rastatt
am 23. Juli 1849, der überaus harte Vergeltungsmaßnahmen folgten, darf als das Enddatum der Revolution
von 1848/49 in Deutschland gelten. In Ungarn zogen sich die Kämpfe der nationalen Streitkräfte noch drei
Wochen hin, bis deren Hauptmacht am 13. August vor den einmarschierten Russen die Waffen streckte. Die
Strafmaßnahmen gegen die besiegten ungarischen Revolutionäre übertrafen in ihrer Brutalität
noch das badische Exempel.
Während Preußen – trotz der nachträglichen Revision seiner Dezember-Verfassung und trotz starker
absolutistischer Tendenzen in den frühen und mittleren 1850er Jahren – definitiv zu einem (sehr konservativ
geprägten) Konstitutionalismus übergegangen war, galt die am 04. März 1849 für Österreich
oktroyierte Verfassung auch formell nur bis zum Jahresende 1851 und wurde überdies praktisch kaum
relevant. Für zehn Jahre stand die Habsburgermonarchie jetzt unter dem Regiment eines offenen Neoabsolutismus. Die
am 4. November 1848 von der französischen Nationalversammlung für die dortige Republik verabschiedete
Verfassung blieb ebenfalls nur gut drei Jahre in Kraft, als Louis Napoleon sie durch eine auf die Bedürfnisse
seiner spezifisch bonapartistischen Herrschaft zugeschnittene neue ersetzte. Doch es gibt auch andere Beispiele;
in Dänemark, in den Niederlanden, in der Schweiz und in Piemont-Sardinien überdauerten die 1848/49 gelegten
konstitutionellen Grundlagen die Reaktionsperiode der 1850er Jahre und blieben langfristig bestimmend.
Auf der Ebene der Gesellschaftspolitik ging die im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert begonnene
Entfeudalisierung weiter und erhielt, vor allem im Agrarsektor, einen neuen Schub: Die auf Grund und Boden
liegenden Dienste und Abgaben konnten in Deutschland und Österreich, sofern das nicht schon vorher möglich
gewesen war, jetzt abgelöst werden. Dazu kam die Beseitigung überkommener grundherrlicher Jagd- und
Weideprivilegien, Gerichts- und Polizeibefugnisse. In Preußen bezog ein Regulierungsgesetz endlich auch
die untere bäuerliche Schicht in die sich über Jahrzehnte erstreckende Ablösung ein. Die überragende
Machtstellung der ostelbischen Großgrundbesitzer auf dem Lande, die ebenfalls hatte reduziert werden sollen,
blieb mit dem Triumph der politischen Reaktion unangefochten, bis 1872 sogar einschließlich der gutherrlichen
Polizeigewalt. – Auch auf anderen Gebieten fand 1848/49 oder im unmittelbaren Gefolge der Revolution eine Anpassung
rechtlicher Bestimmungen an die Erfordernisse der kapitalistischen Gesellschaft statt, so im Bergbau- und Aktienrecht.
Der soziale Aufstieg des Bürgertums setzte sich nach 1849 verstärkt fort, als der industrielle Aufschwung die
gesamte Gesellschaft zu erfassen begann. Auf der Ebene der Staatspolitik weit zurückgedrängt, arbeiteten Unternehmer
aller Wirtschaftssektoren, aber auch Vertreter des Bildungsbürgertums in der kulturellen und wissenschaftlichen
Sphäre, mit ungebremster Energie an der Schaffung einer neuen gesellschaftlichen Realität. Wirkliche Verfolgung
und Unterdrückung traf die demokratische, radikale Strömung der Revolutionsbewegung von 1848/49; die
gemäßigten Liberalen blieben ziemlich ungeschoren. Eine gewisse Pressefreiheit bestand weiter. Nicht mehr
die Vorzensur, wie in früheren Jahrzehnten, sondern die nachträgliche Sanktion bedrohte die freie publizistische
Meinungsäußerung. Ähnliches galt für das Vereinswesen. Eine Rückkehr zu den Zuständen der
1820 und 30er Jahre fand nicht statt und wäre auf dem gegebenen gesellschaftlichen Entwicklungsniveau kaum möglich
gewesen.
Die desillusionierten 48er-Liberalen kapitulierten nicht einfach geistig, näherten sich mehrheitlich aber einem Realismus
des Denkens – der Begriff der ›Realpolitik‹ kam auf –, der opportunistische Züge annehmen konnte. Rund zehn Jahre
nach
dem Ende der Revolution zeigten mehrere Herrscherwechsel und liberale Wahlerfolge in den deutschen Einzelstaaten, namentlich
in Preußen, einen erneuten Gezeitenwechsel an. Die italienische Einigung im Gefolge des Krieges zwischen Österreich
und dem mit Frankreich verbündeten Piemont-Sardinien elektrisierte die neu belebte politische Öffentlichkeit
Deutschlands; die überall in Deutschland stattfindenden, oftmals gegen obrigkeitlichen Widerstand durchgesetzten
Feiern zum 100. Geburtstag Friedrich Schillers machten sichtbar, wie fest ein – wie vage auch immer – freiheitliches
gesamtdeutsches Nationalbewusstsein inzwischen in breiten Volksschichten, weit über das Besitz- und Bildungsbürgertum
hinaus, verankert war.
Der mit der Paulskirchenverfassung von den gewählten Vertretern der deutschen Gesamtnation erhobene Anspruch auf
Einheit und Freiheit ließ sich angesichts des gewaltigen und nachhaltigen Politisierungsschubs von 1848/49 mit
seinen organisatorischen und publizistischen Ausdrucksformen nicht mehr aus den Köpfen verbannen. Der Grundrechtskatalog
der Paulskirche beeinflusste maßgeblich die Weimarer Verfassung von 1919 wie das Grundgesetz von 1949. Der 1859 von
führenden Liberalen und Demokraten gegründete Deutsche Nationalverein machte sich die Wiedereinsetzung bzw.
Inkraftsetzung der Paulskirchenverfassung und die dementsprechende Lösung der Deutschen Frage zum zentralen Ziel. Dass
es dahin nicht kam, lag maßgeblich am Ausgang des preußischen Heeres- und Verfassungskonfliktes der 1860er Jahre
zwischen der monarchischen Regierung, seit 1862 von Otto von Bismarck geführt, und der liberalen Parlamentsmehrheit. Das
Scheitern dieses erneuten liberalen Vorstoßes bildete – zusammen mit den sog. Einigungskriegen Preußens und seiner
Verbündeten gegen Dänemark, Österreich und Frankreich – die Voraussetzung für die Reichsgründung von
1871.
Doch anders als es sich am 18. Januar 1879 in Versailles bei der Kaiserproklamation, dem sog. ›Reichsgründungstag‹,
darstellte, war das Bismarckreich kein reiner Fürstenbund, zustande gekommen allein durch preußische Machtpolitik
und Vereinbarung unter den Monarchen, sondern eine Resultante des Ringens unterschiedlicher, teilweise gegensätzlicher
sozialer und politischer Kräfte, woran die liberal-nationale Bewegung einen wichtigen Anteil hatte. Dass Bismarck,
1848/49 ein entschiedener Gegner der Revolution auch in ihrer nationalen Zielsetzung, u. a. mit der Einführung des
demokratischen Wahlrechts von 1849, meinte, an die liberalen und demokratischen Bestrebungen in der Gesellschaft appellieren
zu sollen und dass das Kaiserreich von 1871 – bei allen Einschränkungen – erstmals in der deutschen Geschichte einen
nationalen Verfassungsstaat schuf, ist ohne die Ereignisse von 1848/49 schwer vorstellbar.
Weiterführende Literatur
Quellen
Hartwig Brandt/Ewald Grothe (Hg.), Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen 1815-1870, Darmstadt 2005.
Walter Grab (Hg.), Die Revolution von 1848/49. Eine Dokumentation, München 1980.
Ernst Rudolf Huber (Hg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 1, Stuttgart u. a., 3. Aufl., 1978.
Christian Jansen (Bearb.), Nach der Revolutoin 1848/49. Verfolgung, Realpolitik, Nationsbildung. Politische
Briefe deutscher Liberaler und Demokraten 1848-1861, Düsseldorf 2004.
Karl Obermann (Hg.), Flugblätter der Revolution, Berlin 1970.
Heinrich Scholler (Hg.), Die Grundrechtsdiskussion in der Paulskirche. Eine Dokumentation, Darmstadt 1973.
Vorgeschichte und historisches Umfeld
Manfred Botzenhart, 1848/49: Europa im Umbruch, Paderborn u. a. 1998.
Eric J. Hobsbawn, Europäische Revolutionen, Zürich 1962.
Dieter Langewiesche, Europa zwischen Restauration und Revolution 1815-1849, München, 4. Aufl., 2004.
Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2, München, 4. Aufl., 1996.
Überblicks- und Gesamtdarstellungen
Frank Engehausen, Die Revolution von 1848/49, Paderborn u. a. 2007.
Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, Stuttgart 1960.
Wolfram Siemann, Die deutsche Revolution von 1848/49, Frankfurt a. M., 7. Aufl., 1997.
Veit Valentin, Geschichte der deutschen Revolution von 1848-1849, 2. Bd., Berlin 1930/31.
Sozialer Protest und regionale Spezifika
Ernst Bruchmüller, 1848. Revolution in Österreich, Wien 1999.
Manfred Gailus, Straße und Brot. Sozialer Protest in den deutschen Staaten unter besonderer Berücksichtigung
Preußens, Göttingen 1990.
Rüdiger Hachtmann, Berlin 1848. Eine Politik- und Gesellschaftsgeschichte der Revolution, Bonn 1997.
Wolfgang von Hippel, Revolution im deutschen Südwesten. Das Großherzogtum Baden 1848/49, Stuttgart u. a. 1998.
Rolf Weber, Die Revolution in Sachsen 1848/49, Berlin 1972.
* Es handelt sich hier um das für Drucklegung überarbeitete und etwas erweiterte Manuskript eines Vortrags am 13. September
2008 in Detmold. Aufgrund des Charakters des Textes sind nur einige wörtliche Zitate direkt belegt.
** Für Volker Schröder, den jahrzehntlang unermüdlichen Vorkämpfer der »Aktion 18. März«,
zum 27. Dezember 2008!
Auch in: Grabbe-Jahrbuch 26 (2007/08) |