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Der
historische Ort der deutschen Revolution von 1918/19 von Peter Brandt
Die
Zeitungen der Sozialdemokratie feierten Mitte November 1918 die
Vorgänge der zurückliegenden Tage mit Worten wie, die Deutschen
seien jetzt »das freieste Volk der Welt«. »Ein Volk, durch
Jahrhunderte hindurch von den harten Händen des Militarismus und der
Bürokratie niedergehalten, zu Knechtseligkeit und dumpfem Gehorsam
erzogen, steht auf und handelt.« »Wir haben endlich die
revolutionäre Tradition, um die wir andere Völker bisher beneidet
haben.« Und auch der bekannte liberale Journalist Theodor Wolff
sprach in Berlin von »der größten aller Revolutionen«.
Der
württembergische Abgeordnete der soeben gewählten
Nationalversammlung interpretierte Mitte Februar 1919 das Geschehen
seit dem Herbst 1918 als nachträgliche Vollendung der 70 Jahre zuvor
– 1848/49 – versäumten bürgerlichen Revolution. »Erst die
Arbeiterschaft hat der Junkerherrschaft in Deutschland…für immer
ein Ende bereitet.« Das sei geschehen in einer Revolution »ohne
Blutvergießen«, die übergegangen sei in die gesetzliche Arbeit der
Konstituante, ihrerseits ein »Zeichen der fortdauernden
Revolution«
Monate
später zog Rudolf Wissell, 1919 einige Zeit Wirtschaftsminister, auf
dem ersten Nachkriegsparteitag der SPD eine ganz andere Bilanz:
»Trotz der Revolution«, so meinte er, »sieht sich das Volk in
seinen Erwartungen enttäuscht ... Wir haben die formale politische
Demokratie weiter ausgebaut ... [Doch] wir konnten den dumpfen Groll,
der in den Massen steckt, nicht befriedigen ... Wir haben im
wesentlichen in den alten Formen unseres staatlichen Lebens
regiert«
»Trotz
der Revolution« - dass es tatsächlich eine Revolution in
Deutschland gegeben hatte, wurde in den ersten Jahren der Weimarer
Republik kaum bestritten, anders als später, da man die Vorgänge
der frühen Nachkriegszeit – sofern man sie nicht als
»Pöbelrevolte« ohne gestaltende Kraft diffamierte – lediglich
als Reflex des »Zusammenbruchs« eines überlebten und militärisch
geschlagenen Systems begreifen wollte.
Doch
jede Revolution ist an die Zersetzung der vorrevolutionären Ordnung
geknüpft und beginnt damit. Die revolutionäre Massenbewegung von
1918/19 war nicht ein Phänomen weniger Tage zur Zeit des
Staatsumsturzes, sondern hielt – in zwei deutlich voneinander zu
unterscheidenden Phasen - ununterbrochen bis weit in das Frühjahr
1919 an; sie erlebte noch einmal einen Aufschwung im Generalstreik
gegen den Kapp-Putsch und in den Kämpfen der sog. »Roten Ruhrarmee«
im Frühjahr 1920.
Diese
Revolution war alles drei zugleich: Endpunkt jahrzehntelanger
Liberalisierungs- und Demokratisierungsbestrebungen, spontane
Volkserhebung zur Beendigung des faktisch schon verlorenen Krieges
und sozialdemokratisch geprägte Klassenbewegung mit
antikapitalistischer Tendenz. Die Verschränkung
liberal-demokratischer, antimilitaristischer und
proletarisch-sozialistischer Komponenten in der Revolution ergab sich
aus dem Charakter des Kaiserreichs von 1871 und der Doppelrolle der
sozialdemokratischen Bewegung in ihr als Organisation der
klassenbewussten Arbeiter wie als einzige starke Kraft, die ohne
Einschränkung für die politische Demokratisierung des Deutschen
Reiches eintrat.
Das
wilhelminische Deutsche Reich war ein Rechts- und Verfassungsstaat
mit einem regen kulturellen und politischen Leben – ökonomisch und
wissenschaftlich in Europa an der Spitze –, aber gleichzeitig
unterschied sich die staatliche und soziale Ordnung des Kaiserreichs
durch das Übergewicht der monarchischen Exekutive, abgesichert durch
die gleichsam außerkonstitutionelle Stellung des Militärs, doch
nicht unerheblich von denjenigen kapitalistischen Gesellschaften, die
parlamentarisch-demokratisch verfasst waren, auch wenn das auf
Reichsebene geltende allgemeine, gleiche Männerwahlrecht im
internationalen Vergleich ausgesprochen fortschrittlich war. Nicht
zuletzt blieb die sozialdemokratische Arbeiterbewegung (schon seit
1890 war die SPD die wählerstärkste Partei) aus dem politischen
Geschäft bis 1914 weitgehend ausgegrenzt und auf allen Ebenen einer
teilweise sehr empfindlichen Drangsalierung ausgesetzt
Angesichts
des scheinbar kaum aufzuhaltenden Vormarschs der Arbeiterbewegung
sahen die Schwerindustriellen, aber auch andere Unternehmer ihre
sozialen Interessen am besten bei dem bestehenden System aufgehoben.
Zumindest schien es sehr riskant, die Machtposition der ostelbisch
geprägten Gutsbesitzer-, Beamten- und Militäraristokratie,
also der politisch bestimmenden Schicht, zu beseitigen, auch wenn
deren Beibehaltung bedeutete, dass die materielle Position der
Agrarier durch Außenzölle künstlich gestützt werden musste. Aus
diesem Grund und nicht nur wegen ideologischer Vorbehalte musste
jeder Versuch, die bestehende politische Ordnung zu demokratisieren,
von vornherein mit dem entschiedenen Widerstand nicht allein der
aristokratisch-bürokratisch-militärischen Kräfte, sondern auch
eines Teils des Großbürgertums sowie mit der Skepsis eines weiteren
Teils rechnen. Dazu kam die antiliberale Orientierung eines Großteils
der Bauern und des »alten Mittelstands«, die ihre Interessen am
ehesten durch die von der konservativen Rechten verfochtene
protektionistische Wirtschaftspolitik gewahrt sahen.
Immerhin:
In allen Reichstagsfraktionen jenseits der Konservativen gab es in
unterschiedlicher Stärke, aber in zunehmendem Maß Gruppierungen,
die auf Reformen drangen. Aber keine der nichtsozialistischen
Parteien trat vorbehaltlos gleichermaßen für Parlamentarisierung
und Demokratisierung ein. Die Linksliberalen befürworteten die
schrittweise Einführung einer parlamentarischen Monarchie und das
gleiche Wahlrecht für Preußen, schreckten aber vor der Forderung
nach Abschaffung des Klassenwahlrechts bei den Gemeindewahlen zurück,
um nicht ihre letzten Bastionen in der SPD zu verlieren. Das
katholische Zentrum und die Nationalliberalen standen dem
Parlamentarismus mehrheitlich bis 1914 und darüber hinaus ängstlich
und skeptisch gegenüber, wenn sie auch Schritte in diese Richtung
bejahten; das preußische Dreiklassenwahlrecht wollten die meisten
von ihnen nicht einfach dem Reichstagswahlrecht angleichen, sondern
durch eine mildere Form ungleichen Wahlrechts ersetzen.
Für
dieses Zögern spielte die Existenz der SPD eine zentrale Rolle.
Deren Stimmenanteil betrug bei den Reichstagswahlen nach 1900
zwischen 29% und 35%. Die gemäßigte Mitte fürchtete – ebenso wie
die Rechte – die von der SPD propagierte soziale Revolution durch
den Stimmzettel. In der SPD, zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch ganz
überwiegend eine Facharbeiterpartei, hatte sich zwar längst eine
Politik der praktischen sozialen Verbesserungen durchgesetzt. Eine
durchdachte Reformstrategie, die über den tagespolitischen
Praktizismus hinausging, propagierte jedoch nur eine Minderheit von
namentlich in Süddeutschland beheimateten Reformisten.
Manche
Historiker haben – wie auch viele Zeitgenossen gerade aus dem
liberalen Lager – die vermeintliche marxistische Orthodoxie und die
Unbeweglichkeit der SPD für das Scheitern einer grundlegenden Reform
des Kaiserreichs mitverantwortlich gemacht. Dabei bleibt außer Acht,
dass die Diskrepanz zwischen praktischer Tagespolitik in
Gewerkschaften und Kommunen und der theoretischen Unversöhnlichkeit
des Klassenstandpunkts für die meisten Sozialdemokraten den
Zwiespälten eigener Erfahrungen in der wilhelminischen Gesellschaft
entsprach. Auf der Gegenseite stellten zwar alle bürgerlichen
Parteien ihrerseits die prinzipielle Gegnerschaft zur
Sozialdemokratie heraus. Gleichzeitig aber trug gerade die Bedrohung
durch eine als Konkurrentin um Wählerstimmen erfolgreiche,
vermeintlich revolutionäre Arbeiterbewegung maßgeblich dazu bei,
bei den bürgerlichen Parteien in den unmittelbaren Vorkriegsjahren
die Einsicht zu fördern, dass eine Reformpolitik nötig und der
Bruch mit den Großagrariern unvermeidlich sei. Denn nur einer
liberalisierenden und in Maßen demokratisierenden Politik
(einschließlich der von rechts behinderten Weiterführung einer
fortschrittlichen Sozialpolitik) traute man die Konsolidierung
bürgerlicher Herrschaft zu. Insofern war die Wirkung der
Sozialdemokratie auf die oppositionelle Energie des Bürgertums
durchaus ambivalent.
Allerdings:
Was sich andeutete und teilweise vollzog, war eine neue Austarierung
des Gleichgewichts der Verfassungsorgane und der staatstragenden
Sozialgruppen und Parteien, nicht jedoch der Durchbruch zur
politischen Demokratie. Die Seniorpartner von 1871, die Konservativen
und ihre Trägerschichten, waren dabei, zu Juniorpartnern zu werden.
Der Agrarprotektionismus war selbst für die Schwerindustriellen in
der früheren Rigorosität nicht mehr akzeptabel. Die
Staatsstreich-Option wurde zwar gedanklich durchgespielt, aber –
gerade angesichts der Kriegsgefahr – von den wichtigen
Entscheidungsträgern verworfen.
Bei
unbestreitbarer sukzessiver Konzentration politischen Einflusses im
Reichstag blieb die Mitwirkung der SPD beim Zustandekommen von
Gesetzen die Ausnahme, während sich auf Reichs- wie auf Landesebene
die alltägliche Repression gegen die Arbeiterbewegung in den letzten
Vorkriegsjahren wieder verschärfte, und das auch im relativ
liberalen Süddeutschland. Eine umstandslose Integration der SPD ins
politische System lehnten auch die Reformpolitiker aus den Reihen der
Nationalliberalen und der Zentrumspartei eindeutig ab. Gleichzeitig
war die katholische Arbeiterbewegung innerhalb des Zentrums mehr denn
je an den Rand gedrängt. Das enorme Konfliktpotential der späten
wilhelminischen Gesellschaft konnte von dem mancher autoritärer
Elemente des Bismarckreichs entkleideten Halbparlamentarismus, wie er
sich unmittelbar vor 1914 abzeichnete, keinesfalls abgebaut werden.
Der
Erste Weltkrieg aktualisierte und verschärfte – nicht nur in
Deutschland – dann alle in der Gesellschaft strukturell angelegten
Widersprüche. Spätestens seit dem Frühjahr 1917 lässt sich von
einer Massenbewegung der Arbeiterschaft sprechen, die sich gegen die
unzureichende Lebensmittelversorgung, gegen politische Unterdrückung
und die Kriegspolitik der Herrschenden wandte. Der soziale Protest
und das Friedensverlangen wurden besonders durch den Sturz des
Zarismus und die revolutionäre Entwicklung in Russland bestärkt.
Die
SPD hatte sich 1914 dem sog. »Burgfrieden« angeschlossen, wobei,
neben der Einschätzung des Krieges als eines Verteidigungskriegs,
auch die Hoffnung auf innenpolitische Reformen eine Rolle spielte.
Von der Parteimehrheit spalteten sich – endgültig Ostern 1917 –
die USPD ab, eine relativ lose Föderation aller pazifistischen und
antimilitaristischen Gruppen der Sozialdemokratie; zu ihr gehörte
neben dem führenden Theoretiker des Parteizentrums, Karl Kautsky, z.
B. auch der Protagonist des Revisionismus, Eduard Bernstein, außerdem
die kleine, radikal-linke Spartakusgruppe mit Karl Liebknecht und
Rosa Luxemburg.
Neben
der proletarisch-sozialistischen Opposition entwickelte sich eine
breitere, aber weniger zielgerichtete Unzufriedenheit aller
Schichten, die nicht vom Krieg profitierten. Der Protest entzündete
sich ebenfalls vor allem am Problem der Lebensmittelversorgung. Noch
stärker als die unzureichende Menge wirkten die ungleiche Verteilung
und der »Schwarze Markt« als Provokation. Die abhängigen
Mittelschichten – Angestellte und Beamte – wurden in ihrer
Lebenshaltung im Verlauf des Krieges durch die Teuerung stark
gedrückt und den Arbeitern angenähert, worauf Teile mit einer
begrenzten (und vorübergehenden) Linkswendung reagierten. Das
selbstständige Kleinbürgertum und die Bauern sahen sich angesichts
der kriegswirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen als Opfer eines die
Großindustrie begünstigenden staatlichen Dirigismus. Der Hass auf
»den Staat«, »das große Geld« und »die Industrie«, teilweise
auch »die Juden« und – in Süd- und Westdeutschland – »die
Preußen« bildeten den Gegenstand kleinbürgerlich-bäuerlichen
Unmuts. Auch große Teile der bürgerlichen Intelligenz waren gegen
Ende des Krieges tief desillusioniert.
Nach
den Entbehrungen der Kriegszeit war somit auch außerhalb der
Arbeiterschaft die Vorstellung weit verbreitet, dass es zu
grundlegenden Neuerungen kommen müsse, um die Sterilität des
wilhelminischen Obrigkeitsstaats zu überwinden. Es war eine diffuse
Aufbruchstimmung, die bei Enttäuschungen schnell wieder umschlagen
konnte.
Zwar
trieben die Parlamentsfraktionen der späteren Weimarer Koalition, -
im Interfraktionellen Ausschuss zusammengefasst: neben den
Sozialdemokraten die Linksliberalen, zeitweise sogar die
Nationalliberalen, sowie die Zentrumskatholiken, die ihre früheren
Vorbehalte gegen die Einführung des parlamentarischen
Regierungssystems zumindest im Sinne eines »negativen
Parlamentarismus«, demzufolge der Reichskanzler künftig nicht mehr
gegen die Reichstagsmehrheit regieren sollte, abbauten – in der
zweiten Kriegshälfte die faktische Parlamentarisierung des
Kaiserreichs voran und bemühten sich um einen Verständigungsfrieden
mit den Kriegsgegnern, doch vermochten sie die in zentralen Bereichen
fast diktatorische Machtposition der Obersten Heeresleitung nicht
zurückzudrängen, geschweige denn: zu brechen. Weil dem Kaiser und
seinem Reichskanzler zwischen den Parlamentarisierungsbestrebungen
und der Tendenz zur Militärdiktatur kaum noch ein eigener
Entscheidungsspielraum blieb, war die Monarchie am Ende des
Weltkriegs ausgehöhlt.
Mit
dem Frühjahr 1917 hatte in ganz Europa ein beispielloser Aufschwung
der Arbeiterbewegung eingesetzt, der drei bis vier Jahre anhielt und
dann in der ersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit und dem
Wiedererstarken der bürgerlichen Ordnung (in Italien im Aufkommen
des Faschismus) sein Ende fand. In Russland endete parallel dazu der
Bürgerkrieg mit dem Sieg der Bolschewiki, der zugleich das
endgültige Verbot der anderen sozialistischen Parteien und die
Unterdrückung auch der Arbeiteropposition mit sich brachte.
Der
Aufschwung der Jahre 1917-1920/21, Ausdruck einer durch den Krieg
ausgelösten tiefen Krise der bürgerlich-kapitalistischen
Gesellschaft, erfasste mehr oder weniger alle Länder, die am Krieg
beteiligten und die neutralen, und er galt für die revolutionäre
und zugleich für die reformistische Richtung. Spektakuläre
Niederlagen, wie der Schweizer Landesstreik vom November 1918 und der
etwa gleichzeitige Generalstreik in Portugal, können diese Aussage
lediglich relativieren. Nicht nur in den Nachfolgestaaten der
geschlagenen Ost- und Mittelmächte, sondern auch in einer ganzen
Reihe west- und nordeuropäischer Staaten, in erster Linie in
Großbritannien, traten kurz nach Kriegsende demokratisierende
Wahlrechtsänderungen in Kraft. Die Gewerkschaften expandierten
teilweise explosionsartig und konnten vielfach langjährige
Forderungen der Arbeiterbewegung nach allgemeiner
Arbeitszeitverkürzung und nach erweiterter sozialer Sicherung sowie
teilweise beachtliche Reallohnerhöhungen durchsetzen. Es kam
vermehrt zu sozialdemokratischen Regierungsbeteiligungen. Von noch
größerer Dramatik war die radikal-revolutionäre Welle, die im März
1917 in Russland angestoßen wurde und mit den ergebnislosen
Fabrikbesetzungen und Agrarunruhen in Italien im Sommer und Herbst
1920 auszulaufen begann. Diesen internationalen Zusammenhang gilt es,
bei dem Blick auf die deutschen Ereignisse stets im Auge zu behalten:
Die
nach dem Eingeständnis der militärischen Niederlage im Frühherbst
1918 von der Obersten Heeresleitung initiierte sog. Oktober-Reform
machte Deutschland zu einer parlamentarischen Monarchie nach
britischem Vorbild. Der neuen Regierung traten Vertreter der
Liberalen, des Zentrums und der SPD bei. Dieser Versuch, der
Revolution durch die Selbstreform des alten Systems zuvorzukommen,
hat manche Beobachter veranlasst zu meinen, der Aufstand vom November
sei lediglich ein Missverständnis gewesen, da bereits alles
Wesentliche durchgesetzt gewesen sei, was die Massen erstrebt hätten.
Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die politischen Ziele
der Bewegung auf die Durchsetzung des parlamentarischen
Regierungssystems reduzieren lassen (was nicht zutrifft), war doch
das erste unmittelbare Ziel, der Friedensschluss, noch keineswegs
gesichert. Vor allem war die Machtstellung des Militärs im
Reichsinnern, namentlich die diktatorische Gewalt der Kommandieren
Generäle, nicht beseitigt. Die Reform hätte bei Änderung der
militärischen oder politischen Konjunktur unter Umständen
zurückgenommen werden können; erst der Umsturz vom November 1918
hat diese Möglichkeit definitiv ausgeschlossen.
Revolutionen
werden nicht »gemacht« von bewussten Revolutionären, sondern
entstehen aus spontanem Aufbegehren unzufriedener Volksmassen, dem –
um es zu wiederholen – ein Erosionsprozess des herrschenden Systems
vorausgeht. Obwohl die Ereignisse in Deutschland in der zweiten
Jahreshälfte 1918 auf den Zusammenbruch der alten Ordnung zutrieben,
erwiesen sich die Vorbereitungen der bewusst revolutionären Gruppen
auf den Aufstand als meist wenig bedeutsam für den Verlauf der
Umsturzbewegung, die – ausgehend von der Meuterei in der
Hochseeflotte und von den Seehäfen – wie ein Lauffeuer durch das
Reich ging.
In
Kiel, einer Stadt mit zehntausenden vor dem Generalstreik stehender
Werftarbeiter, wurde die Matrosenmeuterei zur Massenerhebung der
Soldaten des Heimatheeres und der Arbeiter – zur Revolution. Bis
zum Mittag des 4. November standen alle Schiffe, der Hafen und die
große Marine-Garnison unter der roten Fahne. In den Folgetagen
trugen die Matrosen von Kiel den Funken der Empörung gegen das
verhasste Militärsystem in viele weitere Orte. Die 14 Punkte des
Forderungskatalogs, den die Kieler Soldatendeputierten für
verbindlich erklärten,
waren gerade in ihrer Unklarheit und in ihrer Beschränkung auf die
Sphäre des Militärischen ein authentischer Ausdruck der spontanen
Massenbewegung.
Die
Betonung des spontanen Charakters des Umsturzes bedeutet nicht, dass
existierende Gruppenbildungen („Netzwerke“, wie man heute sagt)
im Moment des Umbruchs nicht doch noch relevant geworden wären. Das
gilt etwa für die der USPD angehörenden
»Revolutionären Obleute« in Berlin, die in den Metallbetrieben und
im freigewerkschaftlichen Metallarbeiterverband stark verankert
waren.
Der
Aufstand breitete sich zwischen dem 4. und 9. November von den
Küstenstädten ins Innere Deutschlands aus. Bereits am 7. November
stürzten in München die bayerische Regierung und die Monarchie.
Auch auf die Fronttruppen war jetzt kein Verlass mehr: Eine Befragung
von 39 Offizieren der erreichbaren Kampfabschnitte seitens der
Armeeführung über die Stimmung im Heer und die Loyalität gegenüber
dem Kaiser hatte am 8. November überwiegend negative Antworten zur
Folge. Kaiser Wilhelm II. ging vom Hauptquartier im belgischen Spa,
wohin er am 29. Oktober ausgewichen war, am Morgen des 10. November
nach Holland ins Exil.
Dass
der Aufstand – meist widerstandslos – in großen Teilen des
Reiches schon gesiegt hatte und im Rest des Landes in Gang gekommen
war, verringerte die Chance militärischer Gegenwehr seitens der
alten Gewalten in entscheidendem Maße, als die revolutionäre Welle
am 9. November die Reichshauptstadt Berlin erreichte. Mit dem Umsturz
in Berlin war der Erfolg des Aufstands gesichert, wenngleich der
Wechsel in vielen, insbesondere kleineren Städten erst in den
folgenden Tagen vollzogen wurde.
Zwischen
8 und 10 Uhr am Morgen des 9. November begann der Generalstreik in
den Berliner Großbetrieben, aber auch in vielen kleineren Betrieben.
Aus den Fabriken formierten sich Demonstrationszüge, die sich zu den
Kasernen bewegten, um die Soldaten zur Verbrüderung aufzurufen und
die Offiziere zu entwaffnen. Die Initiative lag jetzt also bei den
Industriearbeitern. Abgesehen von einigen, meist kleineren
Schießereien, die allerdings an einer Stelle drei zivile Todesopfer
forderten, weigerten sich die Truppen überall, gegen die
unbewaffneten Demonstranten vorzugehen. Als Reichskanzler Max von
Baden mittags eigenmächtig die Abdankung des Kaisers bekannt gab,
waren die Würfel bereits gefallen. Bevor Karl Liebknecht gegen 16
Uhr vom Schloss aus die »Freie Sozialistische Republik«
proklamierte, hatte Philipp Scheidemann um 14 Uhr vom Reichstag aus
die »Deutsche Republik« ausgerufen. Im letzten Moment hatte sich
somit die mehrheitssozialdemokratische Führung an die Spitze der
Volksbewegung gesetzt und namentlich die Soldaten auf ihre Seite
gebracht. Man hatte die Revolution durch das Vorantreiben der
Staatsreform zu vermeiden gesucht und ging jetzt daran, sie quasi zu
adoptieren.
Reichskanzler
Max von Baden hatte, jenseits seiner verfassungsmäßigen
Kompetenzen, dem SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert in einer
Besprechung mit führenden Sozialdemokraten die Geschäfte des
Reichskanzlers übergeben, die Ebert im Rahmen der Reichsverfassung
auszuüben versprach. Zugleich wurde schon die Idee einer
verfassunggebenden Nationalversammlung erörtert. Auch wenn die sog.
„Reichskanzlerschaft“ Eberts in der beabsichtigten Form nur
einige Stunden dauerte, war der Kontinuität suggerierende Vorgang
wichtig für die Autorität des SPD-Spitzenmanns bei den alten
Amtsträgern aller Ebenen, nachdem die doppelte Ausrufung der
Republik sowie die Übernahme der militärischen Gewalt seitens der
Soldatenräte auch in Berlin neue Tatsachen geschaffen hatten.
Der
Verlauf des Umsturzes in Berlin bedeutete eine wichtige
Weichenstellung für den gesamten weiteren Gang der deutschen
Revolution. In einer beachtlichen taktischen Leistung hatte die
Mehrheitssozialdemokratie den Übergang vom Kaiserreich zur Republik
aus der Regierungsbeteiligung (die erst am 9. November beendet wurde)
über die Bündelung außerparlamentarischen Drucks, wobei die
rebellierenden Massen den Forderungen der Partei nach Abdankung des
Kaisers und nach Umbildung der Reichsregierung Nachdruck verleihen
sollten, bis zum Bruch mit der Verfassungslegalität unter Kontrolle
gehalten.
Trotzdem
waren die Kräfteverhältnisse noch nicht klar einzuschätzen.
Jedenfalls verlangte die Basis, soweit erkennbar, eine Verständigung
der beiden sozialdemokratischen Parteien. Die SPD bot der USPD am
Abend des 9. November den Eintritt in die neue Regierung an. Die
Gegenforderungen der USPD, aufgestellt bei Abwesenheit des
Vorsitzenden, während prominente Männer des linken Flügels
mitgewirkt hatten, liefen auf die Installation einer sozialistischen
Räterepublik hinaus, und selbst unter diesen Umständen wollten die
Unabhängigen Sozialdemokraten ursprünglich nur wenige Tage ( bis
zum Waffenstillstand) die Verantwortung für das Regierungshandeln
übernehmen. Dass der SPD-Vorstand nach anfänglicher Zurückweisung
der USPD-Forderungen am folgenden Nachmittag dann die reduzierten und
modifizierten Bedingungen der USPD (sie waren jetzt ohne Beteiligung
von Vertretern der Linksradikalen zustande gekommen) akzeptierte, war
den über Nacht veränderten Machtverhältnissen geschuldet. Anstelle
des improvisierten, mehrheitssozialdemokratisch ausgerichteten
Arbeiter- und Soldatenrats vom 9. November hatten die Revolutionären
Obleute in den Betrieben Wahlen für eine Berliner
Räte-Vollversammlung in Gang gebracht, die am Abend des 10. November
im Zirkus Busch zusammentreten und eine neue, revolutionäre
Reichsregierung bestimmen sollte. Somit schien es der SPD-Spitze
unbedingt geboten, vor der schwer kalkulierbaren Versammlung im
Zirkus Busch zu einer Einigung mit der USPD zu gelangen.
Der
zwischen beiden sozialdemokratischen Führungsgremien erzielte
Kompromiss deutete auf substantielle Zugeständnisse der
Mehrheits-SPD hin. Die Frage der Konstituierenden Versammlung wurde
zurückgestellt bis zur Konsolidierung der neuen Verhältnisse.
Zumindest so lange sollte die politische Gewalt in den Händen der
Arbeiter- und Soldatenräte bleiben, die »alsbald« reichsweit zu
einem Kongress zusammenzurufen seien. Insofern war Deutschland
vorübergehend zu einer Räterepublik geworden, die von einem in
paritätischer Besetzung aus beiden sozialdemokratischen Parteien
gebildeten »Rat der Volksbeauftragten« regiert wurde
Doch
faktisch vermochten die Mehrheitssozialdemokraten binnen zwei bis
drei Wochen die Frage: Rätedemokratie oder parlamentarische
Demokratie, in ihrem Sinne zu entscheiden. Damit wurden auch alle
Überlegungen, die Wahl der Nationalversammlung einige Monate zu
verzögern bzw. das parlamentarische System durch Räteelemente zu
ergänzen, etwa durch eine »wirtschaftliche« Räteorganisation, in
den Bereich des Unwahrscheinlichen verwiesen.
Die
erwähnte Vollversammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte im
Zirkus Busch am Abend des 10. November 1918 legitimierte die Einigung
der sozialdemokratischen Parteien über die Regierungsbildung.
Zugleich wählte sie als Kontrollinstanz einen »Vollzugsrat«, in
dem die Revolutionären Obleute eine starke Position besaßen, aber
wegen der gleichgewichtigen Beteiligung der Soldaten trotzdem in der
Minderheit waren. Hauptsächlich deshalb konnte die Regierung der
Volksbeauftragten den Machtanspruch des Vollzugsrats konterkarieren
und binnen kurzer Zeit ausschalten. Beim Kampf um die frühest
mögliche Einberufung der Nationalversammlung, an der die
SPD-Volksbeauftragten unbedingt festhielten, gerieten der Vollzugsrat
und in seinem Gefolge die USPD-Volksbeauftragten, denen es
mehrheitlich nicht um die Installation eines Rätesystems ging, von
Anfang an in die Defensive. Vor allem aus den preußischen Provinzen
und, mehr noch, aus den nichtpreußischen Einzelstaaten artikulierten
die Arbeiter- und Soldatenräte den Wunsch nach der
Nationalversammlung. Am 26. November einigte sich der Rat der
Volksbeauftragten auf den 16. Februar 1919 als Wahltermin; ein
Wahlgesetz wurde kurz darauf publiziert. Die wichtigsten Neuerungen
darin waren das Frauenwahlrecht und das Verhältniswahlsystem. Als
dann vom 16. bis 20. Dezember 1918 in Berlin der Reichsrätekongress
tagte, beschloss er mit großer Mehrheit die Abhaltung der Wahl
bereits am 19. Januar.
Auch
im System des »real existierenden Sozialismus« haben sich
oppositionelle Massenbewegungen in Arbeiterräten organisiert:
Kronstadt 1921, rudimentär Ostdeutschland 1953, deutlicher Polen und
Ungarn 1956, China nach 1966, Tschechoslowakei 1968 und Polen ab
1980. Gewiss lassen sich gute Argumente dafür anführen, dass eine
von Räten getragene direkte Demokratie als Regierungssystem nicht
funktionieren kann, besonders in einer modernen
Industriegesellschaft. Das ändert aber nichts an der
Leistungsfähigkeit von Räten als Kampforganen hinsichtlich ihrer
Offenheit und vereinheitlichenden Mobilisierungsfähigkeit. In den
jüngsten demokratischen Umwälzungen Mittel- und Osteuropas haben
Räteorgane deshalb keine wesentliche Rolle gespielt, weil die
Arbeiterschaft als Klasse – im Unterschied zu den 1950er Jahren –
nicht oder nicht mehr die Haupttriebkraft der Bewegung darstellte.
Was
die Bewegung von 1918/19 in Deutschland betrifft, gab es aber nicht
nur keine nennenswerte »bolschewistische« oder
quasibolschewistische Kraft, sondern die bestehenden linksradikalen
Gruppen – linkssozialistischen oder anarcho-kommunistischen
Zuschnitts – waren auch viel zu schwach, um der realen Rätebewegung
ihren Stempel aufzudrücken. Insofern ist die Frage nach dem
Charakter und der prinzipiellen Durchführbarkeit eines »reinen
Rätesystems«, wie es dann konzeptionell entwickelt wurde, im
Zusammenhang unseres Themas allenfalls von untergeordneter Bedeutung.
Wie
muss man sich die »Räte« in Deutschland 1918/19 vorstellen? Ohne
damit zunächst eine längerfristige politische Perspektive zu
verbinden, schufen sich die aufständischen Massen seit Anfang
November nach russischem Vorbild und in Erinnerung an die großen
Januarstreiks des Jahres eigene Vertretungsorgane. Die Soldaten
wählten – entsprechend den vorgegebenen militärischen Einheiten –
»Soldatenräte«. Die Soldatenräte traten nicht an die Stelle,
sondern neben die alte militärische Struktur. Die jeweiligen
militärischen Führungsinstanzen erkannten sie durchweg an und
sagten Zusammenarbeit zu. In den Soldatenräten waren vielfach auch
Offiziere vertreten, vor allem aber mittlere Ränge. Von der sozialen
Zusammensetzung her war das kleinbürgerliche Element mindestens so
stark vertreten wie das proletarische. Es kann daher nicht
verwundern, dass die Soldatenräte innerhalb der revolutionären
Bewegung eher auf dem rechten Flügel standen.
Die
„Arbeiterräte“, deren Bildung im allgemeinen von einem
Generalstreik begleitet war, wurden teilweise, wie in einer Reihe
großer Städte, in den Betrieben gewählt, häufiger aber gingen sie
aus einer Absprache der örtlichen Parteiführungen von SPD und USPD
hervor, teils unter Einschluss von Freien Gewerkschaften, manchmal
auch nichtsozialistischer Arbeitnehmer-Organisationen.
Verschiedentlich wurden Arbeiterräte auch auf »Volksversammlungen«
gebildet bzw. bestätigt. Normalerweise schlossen sich Soldatenrat
und Arbeiterrat am jeweiligen Ort zum »Arbeiter- und Soldatenrat«
zusammen, der als oberste Machtinstanz fungierte. Faktisch hatte er
vor allem die Polizeigewalt inne. Die alte Verwaltung wurde in der
Regel mit der Weiterarbeit beauftragt; der Arbeiter- und Soldatenrat
beschränkte sich meist auf die (in ihrem Ausmaß allerdings sehr
unterschiedliche) Kontrolle ihrer Tätigkeit Das gilt cum grano salis
selbst für die wenigen von der radikalen Linken dominierten Räte.
Es
sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich auch die
nichtproletarischen – bürgerlichen, kleinbürgerlichen und
bäuerlichen – Bevölkerungsgruppen der Räteform bedienten, um
sich gegenüber der jetzt vorherrschenden Arbeiterbewegung zu
artikulieren und zu behaupten. Ende des Jahres 1918 gab es immerhin
rund 300 sog. »Bürgerräte«, die nicht offen gegenrevolutionär,
aber doch deutlich revolutionsbremsend auftraten.
Die
große Mehrheit der deutschen Arbeiter vertraute im November und
Dezember 1918 zweifellos der SPD-Führung, eine beträchtliche
Minderheit folgte dem gemäßigten Flügel der USPD. Die radikale
Linke dominierte lediglich in wenigen Großstädten und industriellen
Zentren, und auch hier stellten der Spartakusbund, die norddeutschen
Linksradikalen und ähnliche Gruppen innerhalb der Linken in der
Regel eine Minorität dar. Das Übergewicht der SPD verstärkte sich
durch die massive Unterstützung von Seiten der Soldatenbewegung und
von Teilen der Mittelschichten. Auf dem erwähnten ersten nationalen
Rätekongress Mitte Dezember kamen drei Mehrheitssozialdemokraten auf
einen Unabhängigen. Nur wenige Prozente der Delegierten gehörten
kommunistischen Gruppierungen an. Das entsprach zu diesem Zeitpunkt
in etwa den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen in der
Arbeiterschaft Deutschlands.
Die
historische Forschung seit den frühen sechziger Jahren neigt
überwiegend zu der Auffassung, die SPD-Führung habe den kurz nach
dem Umsturz vorhandenen Spielraum nicht genutzt, um durch
tiefgreifende Staats- und Gesellschaftsreformen kraft revolutionären
Rechts die Demokratie in Deutschland zu sichern
Die mehrheitssozialdemokratische Politik war auf die raschestmögliche
Überführung der Revolution in ein legales, d. h. parlamentarisches
Stadium gerichtet. Den Entscheidungen einer nach allgemeinem gleichem
Wahlrecht zu wählenden Nationalversammlung sollte keinesfalls
vorgegriffen werden. Der Rat der Volksbeauftragten sollte – außer
auf dem Gebiet wichtiger sozialpolitischer Reformen – praktisch als
bloße Interimsregierung fungieren. Die Arbeiter- und Soldatenräte
sollten ausschließlich Hilfsfunktionen für die Verwaltung
wahrnehmen und so schnell wie möglich überflüssig gemacht werden.
Obwohl
die große Zahl der lokalen und regionalen Räteorganisationen von
Mehrheitssozialdemokraten und gemäßigten Unabhängigen dominiert
wurden, neigten die SPD-Führer dazu, in ihnen Instrumente einer
radikalen Sozialrevolution nach russischem Vorbild (an dem sich
tatsächlich jedoch allenfalls die minoritären Gruppen der radikalen
Linken orientierten) zu sehen. Jedenfalls spielte die jeweilige
Wahrnehmung der inneren Entwicklung Russlands seit dem März 1917
eine wichtige Rolle für die jeweilige Wahrnehmung der deutschen
Vorgänge. Noch stärker als für die Mehrheitssozialdemokraten gilt
das für bürgerliche Liberale, auch solche des linken Flügels, für
die Rechte ohnehin.
Bei
ihrer Politik der Nicht-Revolution hatten die
Mehrheitssozialdemokraten, neben ihrer prinzipiellen
parlamentarisch-demokratischen Orientierung, die gravierenden
situationsbedingten Probleme Deutschlands im Auge, die von der
Regierung angesichts der Kriegsniederlage gelöst werden mussten, wie
den Abschluss des Waffenstillstands (11.11.1918) mit der Rückführung
und Demobilisierung des Heeres und – so hoffte man – eines
erträglichen Friedens, die Sicherung der Ernährung, die Umstellung
der Produktion auf die Friedenswirtschaft und die Bewahrung der
Reichseinheit. Für die Bewältigung dieser Aufgaben meinte man die
traditionellen Eliten: das Offizierskorps, die Beamtenschaft und die
Unternehmer (einschließlich der Großgrundbesitzer), nicht entbehren
zu können. Bei der Zurückdrängung des Einflusses der Arbeiter- und
Soldatenräte verbanden sich also insofern sachliche,
verfassungspolitische und machtpolitische Motive. Energische
Unterstützung gegen die links von ihr stehenden Kräfte fanden die
drei mehrheitssozialdemokratischen Volksbeauftragten: der
Parteivorsitzende Friedrich Ebert, der Vorsitzende der
SPD-Reichstagsfraktion Philipp Scheidemann und der
Reichstagsabgeordnete Otto Landsberg, bei den sich unter neuen Namen,
aber ansonsten in weitgehender Kontinuität formierenden bürgerlichen
Parteien und nahezu der gesamten Presse.
Die
Gleichberechtigung der USPD-Volksbeauftragten blieb auf dem Papier
stehen. In die Regierung entsandt waren seitens der Unabhängigen
Barth, Dittmann und Haase. Emil Barth gehörte zu den Revolutionären
Obleuten und somit zum linken Parteiflügel, Wilhelm Dittmann war
einer der prominenten Parteigründer und fungierte als Sekretär des
USPD-Zentralkomitees, Hugo Haase hatte ab 1913 mit Ebert der SPD
vorgestanden, bevor er Vorsitzender der neu gegründeten USPD
geworden war. Er sollte verabredungsgemäß neben Ebert dem Rat der
Volksbeauftragten präsidieren. De facto übernahm Ebert allein die
Leitung des Gremiums.
Die
Unterscheidung zwischen ordentlichen Volksbeauftragten und
bürgerlichen Fachministern unter dem tradierten Namen
»Staatssekretäre« entsprach einer bereits vorrevolutionären
Neuerung, als 1917 aus den Reichstagsparteien erstmals
Regierungsmitglieder ohne Ressort ernannt worden waren. Zwar waren
auch die Zuständigkeiten der Volksbeauftragten sachlich aufgeteilt.
Daneben arbeiteten aber die Leiter der obersten Reichsämter – nach
den generellen Anweisungen der neuen Regierung – weiter. Sie waren
keineswegs nur »technische Gehilfen« des Rats der Volksbeauftragten
und stärkten mit einer selektiven Loyalität, ebenso wie der gesamte
Regierungs- und Verwaltungsapparat, einseitig die
mehrheitssozialdemokratischen Volksbeauftragten, namentlich Ebert.
Die jeweils zwei Beigeordneten aus den sozialdemokratischen Parteien
vermochten keine wirksame Kontrolle der Fachressorts auszuüben,
ließen sich teilweise sogar von den Ressortchefs
instrumentalisieren. – Dass es hinter den Kulissen schon am 10.
November zu einer, zunächst eher technisch gemeinten,
Kooperationsabsprache Eberts mit General Groener, dem Nachfolger
Ludendorffs in der Obersten Heeresleitung als Generalquartiermeister,
kam, sicherte dessen Machtposition zusätzlich.
Die
USPD war von ihrer Gründung im Frühjahr 1917 bis zu ihrer Spaltung
im Herbst 1920 eher ein Ausdruck der sich radikalisierenden
Massenbewegung, als dass sie als Partei geschlossen auf diese
eingewirkt hätte. Der in der Parteiführung zunächst
vorherrschende, relativ gemäßigte Flügel formulierte Auffassungen,
die vielfach die Bestrebungen der revolutionär-demokratischen
Massenbewegung ausdrückten. Die Wahl der Nationalversammlung wurde
grundsätzlich akzeptiert, doch sollte sie mehrere Monate
hinausgeschoben werden, in denen irreversible Tatsachen geschaffen
werden sollten. Die Stellung der USPD-Führung wurde indessen dadurch
erschwert, dass ein zunehmender Teil der Parteibasis ihre Politik der
Zusammenarbeit mit der SPD von links kritisierte. Die USPD-Linke
suchte nach Möglichkeiten, die Revolution – auch gegen die
Mehrheitssozialdemokratie – in Richtung eines Rätesystems
weiterzutreiben.
Die
Massenbewegung vom November-Dezember 1918 zeichnete sich – wenn man
die Verhältnisse in ganz Deutschland und nicht allein in Berlin und
wenigen urbanen bzw. industriellen Zentren zugrunde legt – dennoch
durch eine weitgehende politische Einheitlichkeit aus. Sie stützte
sich auf die Arbeiter, reichte aber über diese hinaus, indem sie
nichtproletarische Soldaten, Angehörige der Intelligenz, der
abhängigen Mittelschichten, seltener auch Bauern einschloss. Die
Bewegung war ganz in der sozialdemokratischen Tradition verankert;
die institutionelle Demokratisierung des Staates im Sinne der
parlamentarischen Republik galt als Voraussetzung und Grundlage für
die spätere schrittweise sozialistische Umgestaltung der
Gesellschaft. Daher wurden die ganz überwiegende Zustimmung zur Wahl
der Nationalversammlung und die vielerorts erfolgte Proklamation der
»sozialistischen« bzw. »sozialen« Republik seitens der Arbeiter-
und Soldatenräte nicht als Widerspruch empfunden.
In
diesem Sinne sah auch der mehrheitssozialdemokratische Abgeordnete
Hans Vogel, ein Gegner aller linksradikalen Bestrebungen, das Ziel
der Revolution, wie er im März 1919 in der Nationalversammlung
ausführte, in der »Errichtung einer sozialistischen Republik auf
demokratischem Wege« und in »organischer Entwicklung«
Mit
dem aus der Fraktionierung in der Berliner Arbeiterschaft
entstandenen sog. »Spartakusaufstand« und der Ermordung Rosa
Luxemburgs und Karl Liebknechts zerbrach im Januar 1919 die Einheit
der revolutionären Bewegung endgültig. Die USPD gehörte der
Regierung seit dem Jahreswechsel nicht mehr an. In der zweiten Phase
der Revolution – dem Versuch, die Revolution zu sichern und
weiterzutreiben – kam es zu einer Reihe lokaler Aufstände der
radikalen Linken, in deren Verlauf auch »Räterepubliken« gegründet
wurden, in erster Linie in Bremen (Januar/Februar 1919) und München
(April 1919). Die lokalen Aufstände und Räterepubliken verfügten
trotz teilweise beträchtlicher Massenmobilisierung über kein
ausreichendes Gewicht, um auch nur vorübergehend die Machtfrage
wirklich zu lösen. Das Lager der Aufständischen zerfiel durchweg an
inneren Widersprüchen, noch bevor die gegenrevolutionären
Freiwilligen-Einheiten, die »Freikorps«, im Auftrag der
Reichsregierung in Aktion traten und mehrfach Zustände
herbeiführten, für die der Ausdruck »weißer Terror« keine
polemische Übertreibung ist.
Parallel
zu diesen Kämpfen entstand jedoch, anknüpfend an die schon seit
Ende November 1918 sich ausbreitenden ökonomischen Streiks, eine
neue Massenbewegung, die einen anderen Charakter hatte als die
Bewegung vom November/Dezember 1918. In den industriellen Zentren
Deutschlands verlagerte sich das Schwergewicht des Kampfes von der
staatlichen Ebene auf die Ebene der direkten Konfrontation von Arbeit
und Kapital in den Betrieben. Die Bergarbeiter des Ruhrgebiets traten
im Februar und im April 1919 in den Generalstreik, die
mitteldeutschen Arbeiter im Februar, die Berliner Arbeiter Ende
Februar/Anfang März. Auch in Oberschlesien, in Württemberg und an
anderen Orten kam es zu General- oder Massenstreiks. Die Parole der
»Sozialisierung« beschränkte sich hier keineswegs auf
Verstaatlichung, sondern drückte – verbunden mit konkreten
Forderungen nach besseren Lebens- und Arbeitsverhältnissen und
insbesondere nach einem inner- und überbetrieblichen sog.
»wirtschaftlichen« Rätesystem – das Verlangen der Arbeiter nach
Selbstbestimmung und Selbstverwaltung aus.
Die
Bewegung umfasste Arbeiter verschiedener politischen Richtungen. In
erster Linie ging es hier aber nicht um ein Bündnis von politischen
Parteien, sondern um neuartige Formen rätesozialistischer und quasi
syndikalistischer Massenaktionen, die sich mit keiner Gruppierung
ohne weiteres identifizieren lassen. Mit den Räten aus der ersten
Phase der Revolution – soweit sie noch bestanden – hatte die
spontane Streik- und Sozialisierungsbewegung, abgesehen von
Ausnahmefällen, nicht direkt zu tun. Was die Bewegung an
antikapitalistischer Radikalität gewann, büßte sie indessen an
Breite ein. Der Novemberumsturz hatte gewiss die große Mehrheit des
Volkes hinter sich, die Sozialisierungsbewegung vermutlich die
Mehrheit der Arbeiter der Großbetriebe, aber wohl nur eine
beträchtliche Minderheit der Bevölkerung insgesamt.
Die
Staats- und Gesellschaftsordnung der ersten deutschen Republik war
somit eine Resultante aus dem Sieg der demokratischen Arbeiter- und
Volksbewegung im November 1918 und der, teilweise gewaltsamen,
Eindämmung der weiterreichenden, durchaus unterschiedlichen
Bestrebungen großer Teile der Arbeiterschaft im Winter und Frühjahr
1919. Die parlamentarische Demokratie in der Form der Republik trat
an die Stelle der konstitutionellen Monarchie. Dem Reichstag, jetzt
auch von den Frauen mitgewählt, stand nun das volle Sortiment
zeitüblicher parlamentarischer Rechte zur Verfügung, auch wenn in
der Verfassungswirklichkeit die Entscheidungsgewalt auf die
präsidiale Staatsspitze und die parlamentsabhängige Regierung
verteilt war. Gegenüber der Verfassung des Kaiserreichs von 1871
begründete die Weimarer Verfassung eine deutlich stärker
unitarische Struktur; sie enthielt einen eigenen Grundrechtkatalog
und ging vom Prinzip der Volkssouveränität aus.
Neu
und wegweisend war aber nicht nur die repräsentativ-demokratische
Staatsform, sondern auch die Idee des »sozialen Rechtsstaats«.
Diese Idee negierte nicht den traditionellen liberalen Rechtsstaat,
der jedoch durch neue soziale Inhalte erweitert werden sollte. Der
fünfte Abschnitt (»Das Wirtschaftsleben«) in der neuen
Reichsverfassung formulierte sozialstaatliche Grundsätze, gab dem
Staat das Recht zur Vergesellschaftung von Unternehmen sowie zum
Aufbau eines Systems der Gemeinwirtschaft und enthielt in Art. 165
Restelemente des Rätegedankens. In ihm war die Wahl von Betriebs-,
Bezirks- und Reichsarbeiterräten festgelegt, die gemeinsam mit
Unternehmern und anderen »beteiligten Volkskreisen«
»Wirtschaftsräte« bilden sollten. Bei entsprechenden
Parlamentsmehrheiten schien die Weimarer Reichsverfassung offen zu
sein auch für den Aufbau einer sozialistischen Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung. Jedenfalls waren die sozialdemokratischen
Staats- und Verfassungsrechtler dieser Auffassung. Somit konnte man
in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 einen Basiskompromiss
zwischen den sozialen Klassen und politischen Parteien sehen,
genauer: zwischen der reformistischen Arbeiterbewegung und dem
republikanisch orientierten bzw. der Republik aufgeschlossenen Teil
des Bürgertums.
Zu
diesem Basiskompromiss gehörte die am 15. November 1918 besiegelte
Zentral-Arbeitsgemeinschaft (ZAG) der Spitzenverbände von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, durch die die Gewerkschaften von der
Gegenseite erstmals generell als Tarifpartner anerkannt wurden. Für
die Industriellen bedeutete das Abkommen vor allem eine Versicherung
gegen drohende Entmachtung und Enteignung. Dennoch: mit den neuen
Verhältnissen ging ein gewaltiger Aufschwung der
Gewerkschaftsbewegung einher. Die Tarifvertragsverordnung der
Regierung der Volksbeauftragten vom 23. Dezember 1918 leitete die
Epoche des kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland ein. Auch wenn
die staatliche Gesetzgebung, vor allem mit der Einführung des
Achtstundentags und der Erwerbslosenfürsorge, in der Umbruchsphase
unmittelbar wirksame soziale Errungenschaften beinhaltete, trat der
gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer in seiner Bedeutung hinter die
Ordnung der Arbeitsverhältnisse durch tarifvertragliche
Vereinbarungen zweifellos zurück.
In
diesen Zusammenhang gehörten auch die obligatorische Einrichtung von
gewählten Vertretungskörperschaften der Arbeitnehmer in den
Betrieben – anknüpfend an das Kriegs-Hilfsdienstgesetz vom
Dezember 1916 – und die Regelung von deren Zuständigkeiten,
insbesondere im Hinblick auf die innerbetrieblichen
Mitbestimmungsrechte. Auch hier war der infolge der staatlichen
Neuordnung erzielte Rechtsfortschritt erheblich. Doch zugleich
beleuchtete das zähe Ringen um das Betriebsrätegesetz, wie weit die
innenpolitische Polarisierung um die Jahreswende 1919/20 schon
vorangeschritten war, die den Weimarer Basiskompromiss bereits nach
wenigen Monaten bedrohte: Neben den Parteien der Rechten stimmte auch
die USPD gegen das Gesetz, da ihr die vorgesehenen Betriebsräte
lediglich als Kümmerform der revolutionären Betriebsräte von
1918/19 erschienen. Eine linke Massenkundgebung vor dem Reichstag am
13. Januar 1920 wurde von Sicherheitskräften beschossen; 42 Tote
blieben zurück. Den daraufhin zum wiederholten Mal verhängten
Ausnahmezustand empfanden weite Kreise der Arbeiterschaft, über die
radikale Linke hinaus, als gegen sich gerichtet – man sprach von
der »Noske-Politik« unter Bezugnahme auf den
mehrheitssozialdemokratischen Reichswehrminister Gustav Noske, den
Hauptverfechter der Zusammenarbeit mit dem alten Offizierkorps, er
hatte schon in Kiel als Abgesandter der Berliner Regierung Anfang
November 1918 eine wichtige Rolle gespielt – und die Arbeiter
wandten sich, wie schon seit einem Jahr erkennbar, mehr und mehr der
USPD zu.
Es
spricht manches für die Annahme, mit der breiten und erfolgreichen
Abwehr des Kapp-Lüttwitz-Putsches im März 1920 habe sich den
Sozialisten und entschiedenen Republikanern noch einmal eine Chance
aufgetan, Versäumnisse der ersten Nachkriegsmonate aufzuholen und
die Demokratie durch eine deutliche Entmachtung der alten
aristokratisch-großbürgerlichen Eliten zu fundieren. Eine
nachhaltig Wende in der innenpolitischen Entwicklung Deutschlands,
die seit Anfang 1919 in Richtung Gegenrevolution verlaufen war, wurde
indessen unmöglich durch den Einsatz der Reichswehr gegen die
aufständischen Ruhrarbeiter, die ihrem Selbstverständnis nach den
Abwehrkampf der gesamten Arbeiterbewegung gegen den Putschversuch
fortsetzen.
In
Preußen, dem mit Abstand größten Gliedstaat des Deutschen Reiches,
begann im Gefolge der Märzereignisse von 1920 unter einer neuen
Führung von SPD und Regierung immerhin eine Auswechslung
demokratiefeindlicher oder unzuverlässiger Beamter im Staatsapparat
einschließlich der Polizei. Preußen wurde zum republikanischen
»Bollwerk«, während in Bayern der Kapp-Putsch zu einer
staatsstreichähnlichen Verschiebung der politischen Achse nach
rechts genutzt wurde, die die Position des süddeutschen Freistaates
als antirepublikanische »Ordnungszelle« befestigte.
Bei
den Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 hatten die Parteien
der Weimarer Koalition – die Mehrheitssozialdemokratie, die
katholische Zentrumspartei und die liberale DDP – über drei
Viertel der Stimmen erhalten, während SPD (37,9%) und USPD (7,6%)
zusammen unterhalb der absoluten Mehrheit blieben. Doch entsprachen
die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse schon bald nicht mehr
den gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen: Nicht nur waren, von
den politischen Amtsträgern abgesehen, im großen Ganzen die Männer
der alten Eliten in Industrie, Finanzwesen und Landwirtschaft,
Militär, Verwaltung und Justiz in ihren Positionen verblieben. Auch
lehnte ein beträchtlicher Teil des bürgerlichen Spektrums die
demokratische Republik ab. Die Reichstagswahlen im Juni 1920 ergaben
denn auch nicht einmal mehr 50 % der Stimmen für die Weimarer
Koalition.
Bei
der Ablehnung der Republik, nicht zuletzt unter jungen Akademikern,
spielten die Kriegsniederlage und der Versailler Frieden eine heute
häufig unterschätzte bzw. fehlgedeutete Rolle. »Versailles« wurde
auch in der Mitte und auf der Linken – nicht ohne Berechtigung –
als Gewaltfrieden angesehen und nur unter äußerstem Widerstreben in
der parlamentarischen Abstimmung angenommen. Das bewahrte die
Republikaner, namentlich die Sozialdemokraten, nicht davor, mit einer
hasserfüllten Kampagne gegen die »November-Verbrecher«
konfrontiert zu werden. Die Unterstützung des Krieges von 1914-18
durch Burgfrieden und Kreditbewilligung machte es ihnen psychologisch
sehr schwer, sozusagen den Spieß umzudrehen und die früheren
Machthaber mit ihrer maximalistischen Kriegspolitik ihrerseits
offensiv als »Reichsverderber« anzugreifen.
Man
hat verschiedentlich die These aufgestellt, ein Fortbestehen der
Monarchie nach dem Ersten Weltkrieg hätte die konservativen Kräfte
eher mit der parlamentarischen Demokratie versöhnt.
Diese Annahme scheint mir in jeder Hinsicht fragwürdig. Erstens war
die Monarchie am Ende des Krieges für breite Massen, nicht nur der
Arbeiterschaft, das Symbol für Krieg, Militarismus, Hunger und
Unterdrückung, und ein Festhalten der Mitte-Links-Parteien an der
monarchischen Staatsform hätte von Anfang an viele auf die Seite der
radikalen Linken getrieben. Zweitens ist bereits die Oktober-Reform
von einem erheblichen Teil der alten Führungsschicht abgelehnt
worden. Die Entscheidung zum Auslaufen der Hochseeflotte, die die
Revolution Ende Oktober 1918 auslöste, war faktisch so etwas wie ein
Staatsstreichversuch der Admiralität gegen den Verfassungswandel.
Drittens war die europäische Demokratisierungsbewegung um und nach
1900 nicht nur in Deutschland von schweren innenpolitischen
Auseinandersetzungen begleitet. Um erfolgreich zu sein, benötigte
sie in der Regel die Schubkraft einer außerparlamentarischen
Volksbewegung, häufig verbunden mit Massenstreiks oder sogar einem
Generalstreik (wie in Belgien). Eine solche Massenbewegung hätte
vermutlich gerade angesichts der Kriegsniederlage auch ohne Sturz der
Monarchie eine längerfristige innenpolitische Polarisierung
hervorgerufen. Um es zu wiederholen: die parlamentarische Demokratie
war durch die Regierungsneubildung und durch die
Verfassungsänderungen vom Oktober 1918 noch keineswegs gesichert.
Gewiss:
Die revolutionäre Ablösung der Hohenzollernmonarchie und der
übrigen Dynastien war dem Deutschen Reich nicht zwangsläufig
vorherbestimmt. Es waren immer wieder andere Weichenstellungen
möglich, und der internationale Vergleich macht deutlich, wie unstet
die Entwicklung zur bzw. der parlamentarischen Demokratie auch in den
westeuropäischen Ländern vor den 1950er Jahren verlief. Und ebenso
wenig lässt sich der Untergang der Weimarer Republik 1933 aus den
Entscheidungen und Unterlassungen von 1918/19 geradlinig ableiten. Es
kann aber auch nicht bestritten werden, dass zu den Voraussetzungen
des Aufstiegs der NSDAP neben dem Versailler Vertrag und der
Weltwirtschaftskrise auch die innere Schwäche der Republik gehörte,
die hauptsächlich aus ihrer revolutionär-gegenrevolutionären
Entstehungsgeschichte resultierte. Es war das Spannungsverhältnis
zwischen der demokratischen Verfassung und einer stark durch
antidemokratische Kräfte geprägten gesellschaftlichen Wirklichkeit,
das die Weimarer Republik in so hohem Maße krisenanfällig machte.
Durch
revolutionäre Aktion der Soldaten und Arbeiter zustande gekommen,
blieb die Demokratie von Weimar hinter den Erwartungen auch der
gemäßigteren Teile der Volksbewegung zurück. Für eine von Anfang
an große und später noch wachsende Fraktion des Bürgertums ging
der Verfassungskompromiss indessen schon viel zu weit, indem er der
reformistischen Arbeiterbewegung eine unerwünscht starke
Machtposition beließ. Man identifizierte die neue,
parlamentarisch-demokratische Ordnung nicht nur mit dem Versailler
Frieden, sondern auch mit dem Sozial- oder (wie man rechts der Mitte
meinte) »Gewerkschaftsstaat«. Einen Bruch mit der republikanischen
Legalität und eine autoritäre Umbildung der Verfassung ließ in der
Frühphase der Weimarer Republik die außenpolitische Abhängigkeit
in Verbindung mit der wirtschaftlichen Instabilität nicht zu: weder
im Frühjahr 1920 noch im Herbst 1923, als die vorübergehende
Übertragung der vollziehenden Gewalt an General von Seeckt, jetzt
Chef der Heeresleitung, manchen Beobachtern wie der Begin einer
Militärdiktatur erschien.
In
den Jahren 1924-28, einer Phase relativer Stabilisierung im
politischen wie im wirtschaftlichen Bereich, schien sich dann die
Mehrheit selbst des konservativen Bürgertums mehr und mehr mit der
Republik abzufinden, symbolisiert durch den Reichspräsidenten Paul
von Hindenburg, den legendären Feldherrn des Weltkriegs. Die mit dem
gemäßigten Flügel der USPD wiedervereinigte Sozialdemokratie (die
USPD-Linke hatte sich Ende 1920 mit der KPD zusammengeschlossen)
befand sich in der Opposition, bildete aber – gerade auch für die
auf Verständigung mit den Sieger gerichtete Außenpolitik Gustav
Stresemanns – zusammen mit den Freien Gewerkschaften einen Faktor,
der berücksichtigt werden musste. Doch angesichts der erwähnten
Strukturmängel und der Unterlassungen in den ersten Monaten und
Jahren nach dem Novembersturz von 1918 wurde das Sich-Einlassen der
gemäßigten Rechten auf die parlamentarische Regierungsform nach
1923 konterkariert von einer Art schleichender Gegenrevolution mit
dem Ziel einer autoritär-bürokratischen Veränderung des „Systems“.
Die der Hitler-Diktatur vorausgehenden und ihr de facto in mancher
Hinsicht vorarbeitenden präsidialen Notverordnungsregierungen der
Jahre 1930-1932/33 – ermöglicht durch die Weltwirtschaftskrise –
setzten das dann schrittweise in die Tat um. Arthur Rosenberg, der –
aus der doppelten Perspektive des Fachhistorikers und Zeitzeugen –
1935 im Exil eine der ersten wissenschaftlichen Darstellungen der
deutschen Geschichte nach 1918 veröffentlichte, ließ die Weimarer
Republik im eigentlichen Sinn deshalb auch schon im Frühjahr 1930
enden, ohne dass er die neue Qualität des Einschnitts Anfang 1933
übersah.
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