Heisch: Sprachglossen (22) PDF Drucken E-Mail
10.05.2008

Die Geziertheit des Genitiv-es


von Peter Heisch

Die richtige Anwendung des Genitivs und seiner Vielzahl verschiedener Formen, die je nach Satzstellung, mit vorangestelltem Artikel oder abhängig von einleitenden Präpositionen, variieren, zählt zu den größten Schwierigkeiten der deutschen Sprache und ist oft genug auch reine Gefühlssache, die keiner allgemein gültigen Regel folgt. Die gebräuchlichste Genitivbildung wird kurz und bündig mit einem ›s‹ versehen, sofern das betreffende Hauptwort auf ›-en‹, ›-em‹, ›-el‹, ›-er‹ endet, also ›des Lebens‹, ›des Atems‹, ›des Hebels‹, ›des Lesers‹. Die volle Form des sogenannten erweiterten oder verlängerten Genitivs steht mehrheitlich hinter Substantiven, die am Schluss mit einem Zischlaut (s, sch, st, x, z) versehen sind, also: ›des Hauses‹, ›des Plausches‹, ›des Satzes‹, ›des Geistes‹. Darüber hinaus wird die volle Endung ›es‹ auch bei Voranstellung des Genitivattributs sowie des ›besseren Klanges‹ wegen angewendet, um gewissen Wörtern mehr Gewicht, Rhythmus oder einen vermeintlich gehobenen Anstrich zu verleihen, wenn man beispielsweise bei einem ›Glase guten Weines‹ zur Vertiefung des Gemütes ein wenig philosophiert. Und gerade dabei wird oftmals übertreibend des Guten zu viel getan, sodass man häufig den Eindruck erhält, gewisse Leute seien vor lauter vornehmem Getue das bedauernswerte Opfer ihres eigenen ›Wahnsinnes‹. Ihre Diktion hört sich an, als sprächen sie mit vornehm ausgestrecktem kleinem Finger über den Rand einer Teetasse hinweg, wie das früher in besseren Kreisen üblich war. So viel Gespreiztheit bringt einen Zuhörer/Leser leicht ›an des Verstandes Rand‹.

Es mag gerade noch angehen, dass man ›von Amtes wegen‹ den traditionellen Kanzleistil pflegt und weiterhin die Geschäfte des Parlament-es, des Bundesrat-es, des Regierungsrat-es sowie des Stadtrat-es kritisch beleuchtet, wenn schon nicht bezüglich ihrer Endungen hinterfragt. Doch bereits die Stellungnahme des Wirtschaftsförderungsverband-es schießt über das erlaubte Maß eines erweiterten Genitivs hinaus. Und im Interesse des öffentlichen Verkehr-es wäre es gewiss nicht verkehrt, wenn man ihn verbal ein wenig kürzer hielte. Ja, anlässlich von Budgetdebatten wirkt die Erwähnung des Haushalt-es geradezu bemühend und pathetisch. Desgleichen, wenn es heißt, innerhalb unseres Verantwortungsbereich-es bilde das nur die Spitze eines Eisberg-es. Das ist nicht unbedingt falsch, jedoch vollkommen überflüssig. Manch einer denkt vielleicht, bei Abschluss eines Vertrag-es bedürfe es, um zu reüssieren, eines gewissen Nachdruck-es. Doch weit gefehlt, dem ist nicht so.

Dessen ungeachtet vernehmen wir amüsiert im Theater den in klassischem Bühnendeutsch hingeschmetterten Satz: »Stehenden Fußes will ich nach Genua reiten«, der uns zumeist an das höheren Orts verwendete Beispiel stehender Wendungen erinnert. ›Stehenden Fußes‹ (übernommen aus dem lateinischen stante pede) fußt übrigens auf einem alten Rechtsgrundsatz, wonach der Beklagte vor Gericht an Ort und Stelle sein Veto gegen das Urteil einlegen konnte. Wir wollen es abschließend mit jenem Witzbold halten, der einem vorübereilenden Jäger die genitivlastige Frage stellte: »Wohin des Weges, du Meister des Revieres?« Worauf dieser ebenso gewählt wie lakonisch erwiderte: »Ins Grün des Waldes, du Loch des Arsches!«
 

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