|
Seite 1 von 2 Die Auseinandersetzung Deutschlands mit dem Nationalsozialismus nach 1945* von Peter Brandt
Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur gehört heute, wenig bestritten, zum Kernbestand der nationalen Identität Deutschlands. Zweifellos stellte der Nationalsozialismus für beide deutsche Staaten bis zur Wende von 1989/90 den wichtigsten negativen historischen Bezugspunkt dar. Mit unterschiedlichen Akzentuierungen und Interpretationen war die Zeit zwischen 1933 und 1945 stets präsent, Politik und Gesellschaft definierten sich geradezu mit Bezug auf die Negativfolie des Dritten Reiches. Auch im wiedervereinigten Deutschland ist von einem Ende dieser permanenten Konfrontation nichts zu spüren, im Gegenteil, der vor zwei Jahren begangene 60. Jahrestag des Kriegsendes hat in der politischen und medialen Öffentlichkeit eine Fülle von Gedenkveranstaltungen, Buchveröffentlichungen und Filmdokumentationen mit sich gebracht, die sich mit der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Inzwischen ist die Auseinandersetzung Nachkriegsdeutschlands mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit selbst zum Gegenstand historischer Forschung geworden. Allerdings ist der gesicherte Kenntnisstand für die Bundesrepublik diesbezüglich deutlich besser als für die DDR. Die gegenseitige Herausforderung der beiden Teilstaaten im Hinblick auf den Antinazismus ist ein unverzichtbares Element der Analyse der doppeldeutschen Nachkriegsgeschichte. Zunächst einige thesenartige Bemerkungen zum Verhältnis des Nationalsozialismus zum deutschen Volk: Der Nationalsozialismus, unterstützt von faschistischen Strömungen und Regierungen in anderen Ländern, war eine mit modernsten Mitteln betriebene Rebellion gegen die abendländische Zivilisation. Er war ein Rückfall in die Barbarei auf dem sozialökonomischen Fundament einer hoch entwickelten kapitalistischen Gesellschaft. Die Spannbreite des europäischen wie des deutschen Widerstands zwischen Konservativen und Kommunisten wie auch der Koalition der Kriegsgegner Deutschlands ist letzten Endes darauf zurückzuführen. Die militärische Niederringung der Hitler-Diktatur und ihrer Verbündeten bedeutete nicht nur die Befreiung der Völker Europas von dem zügellosen Terror der neuen Herrenmenschen, von nationaler, sozialer, politischer und kultureller Unterdrückung. Der alliierte Sieg im Mai 1945 befreite auch die Deutschen selbst von einem Schreckensregime, das erhebliche Teile der eigenen Bevölkerung zu Komplizen machte, aber zugleich das Volk vollständig entmündigte und damit als nationale Willensgemeinschaft auflöste. Im demokratischen Sinn des Wortes zerstörte der Nationalsozialismus die deutsche Nation, statt sie zu retten – und zwar lange, bevor der Name Deutschlands weltweit Hass auf sich zog und das Großdeutsche Reich auf den Schlachtfeldern zugrunde ging. Nachdem einheimische Kräfte nicht imstande gewesen waren, Hitler zu stürzen, wurde die Eroberung und Besetzung Deutschlands zur Voraussetzung für die Korrektur einer monströsen Fehlentwicklung auch in geistig-moralischer Hinsicht. Das stimmt natürlich nur auf einem hohen Abstraktionsniveau, und es blendet die Erfahrungen der meisten deutschen Menschen weitgehend aus. Gewiss, für die KZ-Insassen, für die ausgegrenzten und verfolgten Minderheiten, für die Inhaftierten und Illegalen, für Oppositionelle wie klassenbewusste Arbeiter und gläubige Christen beider Konfessionen brachte das Frühjahr 1945 buchstäblich die Befreiung, teilweise die Rettung vor dem sicheren Tod. Aber die anderen? Ich meine nicht diejenigen (ebenfalls eine Minorität), die durch ihre Stellung oder Überzeugung auf Gedeih und Verderb mit dem Nationalsozialismus verbunden waren, sondern die Masse der Bevölkerung die – großenteils je nach der konkreten Situation schwankend – sich zwischen Mitläufertum und partieller Kritik bewegte. Manche Bereiche der Gesellschaft waren bis in den Krieg hinein vom Zugriff des »totalen Staates« weitgehend frei geblieben, und es konnte für viele der Eindruck relativer Normalität entstehen, wenn sie dem Regime durch äußerliche Anpassung Tribut zollten, sich ansonsten aber in die Nischen ihres Privatlebens zurückzogen. Zweifellos blieben Unterdrückung und Verfolgung, die sich ja zuerst nach innen gerichtet hatten, nicht verborgen. Die heute gelegentlich anzutreffende Vorstellung, die Mehrheit der Deutschen hätte das Ausmaß und die systematische Natur des Terrors in der Kriegszeit, namentlich die Judenvernichtung, gekannt oder gar bewusst gebilligt, ist unzutreffend und geht an der Realität des nationalsozialistischen Herrschaftssystems vorbei. Damit soll keineswegs die frühere, entlastende Vorstellung wieder aufgewärmt werden, eine kleine Gruppe von Fanatikern und Sadisten habe lediglich wie eine Gangsterbande zeitweise die im wesentlichen moralisch intakt gebliebene bürgerliche Gesellschaft okkupiert; denn erheblich mehr Menschen wussten erheblich mehr, als sie sich und anderen nach Kriegsende eingestanden, und ordentliche, unpolitische Angehörige des Heeres und der Besatzungsverwaltung leisteten in großer Zahl Hilfsdienste für die Mordaktionen. Wer die diffuse und vielfach widersprüchliche Haltung der deutschen Bevölkerung nach 1945 verstehen will, muss sich nicht nur den Einfluss von Terror und Manipulation vergegenwärtigen, sondern auch die Leidenserfahrungen der nichtjüdischen Deutschen. Sie bildeten jetzt eine Haftungsgemeinschaft – unabhängig davon, ob und in welchem Maß sie als Individuen, Altersgruppen oder soziale Klassen den Nationalsozialismus gestützt hatten. Wie auch immer im einzelnen begründet: Die Schrecken der Bombennächte von Hamburg über Berlin und Dresden bis Stuttgart, die Flucht und die alles andere als »in ordnungsgemäßer und humaner Weise« (Potsdamer Abkommen) vor sich gehende Aussiedlung der östlich von Oder und Neiße lebenden Deutschen, die Übergriffe von Angehörigen der vorrückenden alliierten Truppen, namentlich der Roten Armee, gegen die Zivilbevölkerung, der Leidensweg vieler Kriegsgefangener, nicht nur im Osten, Hunger, Besatzungsherrschaft und Teilung – alles das waren reale Erfahrungen von Menschen, die ganz überwiegend keine persönliche Schuld traf. In einem vermittelten und zugegebenermaßen nicht unproblematischen Sinn waren auch sie Opfer des Nationalsozialismus und nicht lediglich Kriegsopfer. Diese damit angedeuteten Erlebnisse konnten zu einer kritischen Besinnung führen: Gab es ein vernichtenderes Urteil über einen Führer, eine Partei und ein Regime als die europäische und eben auch nationale Katastrophe, die 1945 offenbar wurde? In der Regel bewirkten die erwähnten Kriegs- und Nachkriegsereignisse jedoch eher eine Fixierung auf die eigenen Leiden, eine reflexartige Aufrechnung des Unrechts, eine trotzige Abwehr bohrender Fragen. Für die Masse des Volkes wurde es erst mit der Zeit möglich, das volle Ausmaß des Geschehenen zu erfassen. Der mentale Zustand der Mehrheit des deutschen Volkes, wie schon angedeutet: eher als Verwirrung denn als komplette Nazifizierung zu bezeichnen, war also eine der Bedingungen, die die Alliierten und die deutschen Hitlergegner 1945 vorfanden; eine zweite war der sich schon bald zuspitzende Ost-West-Konflikt. In den Bemühungen der USA um die kapitalistische Rekonstruktion Westeuropas im Rahmen der Erneuerung eines liberalisierten Weltmarkts kam den Westzonen Deutschlands ein zentraler Stellenwert zu. Ohne eine westdeutsche Staatsgründung unter weitgehender Verwendung der traditionellen Eliten schien das nicht möglich, ebenso wenig der spätere Aufbau der Bundeswehr in der Konfrontation mit der Sowjetunion. Es ist nicht zu übersehen, dass der irrationale Antibolschewismus der deutschen Rechten aus der Zeit bis 1945 – zwar inhaltlich verändert, aber in seiner Intensität kaum gebrochen – im Kalten Krieg seine Fortsetzung fand. Die scharfe Gegnerschaft zum Sowjetkommunismus seitens eines breiten politischen Spektrums galt unter der Fahne des Antitotalitarismus geradezu als Beherzigung der Lehren aus der Geschichte. Es ist kein Zufall, dass die Bereitschaft der westdeutschen Gesellschaft, sich konsequenter ihrem nationalsozialistischen Erbe zu stellen, mit der zögernd beginnenden Entspannung zwischen den Blöcken während der 1960er Jahre zunahm. Weniger bekannt dürfte sein, dass es für den gerade erwähnten Mechanismus eine ostdeutsche Entsprechung gab. Zwar wurde die soziale Herrschaft der alten Eliten einschließlich der Großgrundbesitzer und des Großkapitals in der Sowjetzone schon im ersten Nachkriegsjahr gebrochen, und eine radikale Personalsäuberung erfasste sämtliche Ebenen der Öffentlichen Dienste – die Maßnahmen wurden antifaschistisch begründet –; doch begannen auch im Osten schon 1946 gezielt Bemühungen um die vielen Mitläufer des »Dritten Reiches« einschließlich einfacher Mitglieder der NSDAP und sogar um frühere Funktionsträger, wenn sie bereit waren, sich auf die Seite des »Weltfriedenslagers« zu stellen. 1948 wurde für ehemalige Wehrmachtsoffiziere und Nationalsozialisten in Ostdeutschland sogar eine eigene Partei gegründet: die Nationaldemokratische Partei Deutschland (natürlich unter Anerkennung der führenden Rolle der kommunistischen SED). Gleichzeitig entfaltete der ostdeutsche Propaganda-Apparat in den Jahren um 1950 eine ungezügelte nationalistische Kampagne gegen die Westalliierten, ihre Auftragsverwaltungen und dann gegen die westdeutschen Staatsorgane sowie die großen politischen Parteien des Westens. Man kann die Auseinandersetzung Deutschlands mit dem Nationalsozialismus grob in verschiedene Etappen einteilen, die mit einer allgemeineren politisch-gesellschaftlichen Periodisierung gut in Einklang zu bringen sind: 1) die Viermächte-Kontrolle in den Jahren 1945 bis 1949, 2) die Gründung und Formierung der beiden deutschen Separatstaaten bis in die frühen 60er Jahre, als die Teilung Deutschlands mit dem Bau der Berliner Mauer (als »antifaschistischer Schutzwall« deklariert) definitiv befestigt wurde, 3) die Konsolidierung der Zweistaatlichkeit und der jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse bei beginnender Jugendradikalisierung in der Bundesrepublik in den 60er Jahren über die Regierungswechsel um 1970 (sozialliberale Regierung Brandt im Westen, von Ulbricht zu Honecker im Osten) zur weltpolitischen und zwischendeutschen Entspannungsdekade während der 70er Jahre bei gleichzeitig verstärkten jeweiligen innerstaatlichen Konflikten. 4) Daran schließt sich an eine bis heute andauernde Phase, in der Deutschland seine staatliche Einheit wieder fand und sich manche Fragen neu stellten. In der ersten Phase, unmittelbar nach Kriegsende, lag das Heft des Handelns entscheidend in den Händen der Alliierten. Die Durchführung der Nürnberger Prozesse gegen die NS-Führungselite wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im November 1945 begannen, zählen ebenso dazu wie die groß angelegten Entnazifizierungsmaßnahmen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie die Internierung von NS-Parteifunktionären und SS-Mitgliedern. Fanden zum Beispiel die Nürnberger Prozesse ganz zu Anfang noch einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung, gingen unmittelbar nach Kriegsende noch zahlreiche Anzeigen aus der Bevölkerung ein gegen Personen, die man NS-Verbrechen für schuldig hielt, setzte doch bald eine gewisse Entnazifizierungsmüdigkeit ein. Die Kritik an den Siegermächten basierte zum Teil auf der Praxis der massenhaften Überprüfungen, bei denen es zwangsläufig auch zu Ungerechtigkeiten kam; sie setzte zudem an der Tatsache an, dass angesichts der schieren Masse die Säuberungstätigkeit (nämlich eine ganze Bevölkerung individuell im Hinblick auf ihre politischen Aktivitäten während der NS-Herrschaft zu untersuchen und gegebenenfalls zu bestrafen) auf halbem Weg stecken blieb. Während die vorgezogenen »leichteren« Fälle noch in den mit Beteiligung deutschen Personals speziell eingerichteten Spruchkammerverfahren abgeurteilt wurden, kamen die zunächst zurückgestellten Fälle der Schwer- und Schwerstbelasteten gar nicht mehr zur Verhandlung. Die »Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen«, war bald der Kommentar zu den Säuberungsanstrengungen der Alliierten, wobei die Auffassungen, was ein »großer« und ein »kleiner Nazi« gewesen sei, nicht einheitlich waren. Für Kommunisten und auch Sozialdemokraten ging es, neben den Leuten des NS-Partei- und des Verfolgungsapparats, auch um Angehörige staatlicher und gesellschaftlicher Führungspositionen, selbst wenn sie persönlich nicht für Verbrechen verantwortlich gemacht werden konnten. Doch die Kritik an der westalliierten Entnazifizierung umfasste alle politischen Lager. Die allgemeine Kritik führte bald zu einer Massensolidarisierung der so genannten Leichtbelasteten und sogar völlig Unbelasteter; es dauerte nur einige Jahre, bis die Säuberungsmaßnahmen der Alliierten unter Generalverdacht standen und als aufgezwungene Siegerjustiz bzw. Siegerunrecht interpretiert wurden. Im April 1948 beklagte ein Bericht des amerikanischen Geheimdienstes eine insbesondere auch von den beiden christlichen Kirchen getragene Kampagne, wonach die Entnazifizierung »eine grausame Verfolgung« sei, die selbst naziähnliche Methoden anwende, indem sie Menschen den Prozess mache und sie in »Konzentrationslagern« gefangen halte. Neben den Prozessen der Alliierten gegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von denen die Nürnberger Prozesse gegen die NS-Führung und die sich anschließenden Folgeprozesse sicherlich am stärksten wahrgenommen wurden, gab es schon seit 1945 unmittelbar nach ihrer Wiedereinrichtung auch deutsche Gerichte, die NS-Strafsachen ahndeten. Die Zuständigkeit deutscher Strafgerichte beschränkte sich nach alliierter Kontrollratsdirektive zunächst auf sowohl in personeller als auch in räumlicher Hinsicht innerdeutsche Straftaten. Es wurde eine Reihe von Verfahren durchgeführt, die sich mit Vorgängen um den sog. Röhmputsch, d. h. das Massaker gegen die SA-Führung und andere im Sommer 1934, mit der großen Pogromnacht gegen die Juden am 9. November 1938, mit der organisierten Tötung von Geisteskranken, mit Vorgängen in Konzentrationslagern und mit Denunziationen befassten. Später konnten mit Genehmigung der Besatzungsmächte auch solche Fälle vor deutschen Gerichten behandelt werden, in denen sich die Taten gegen Staatsangehörige der Alliierten gerichtet hatten. Erst 1955 mit dem Erlangen der (Teil-)Souveränität entfielen die letzten Beschränkungen der juridischen Zuständigkeit. Für die Westzonen belegen Studien für die Jahre bis Ende 1949 zunächst beachtliche Erfolge in der justiziellen Selbstreinigung, jedenfalls quantitativ. Insgesamt wurden in der amerikanischen, britischen und französischen Zone von deutschen Gerichten bis zu diesem Zeitpunkt rund 4.400 NS-Täter rechtskräftig verurteilt; die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren lag bei 13.600. Doch auch in dieser Periode wurde trotz des erkennbaren Ahndungswillens bei der deutschen Justiz ein inneres Widerstreben deutlich, das meist mit der Problematik rückwirkender Gesetzesanwendung begründet wurde und sich in freisprechenden Urteilen oder auch zögerlicher Verfahrensführung ausdrücken konnte. In der Sowjetischen Besatzungszone gab es diese Bedenken nicht. Das Problem bestand dort darin, dass – wie die antifaschistischen Maßnahmen insgesamt – auch die Strafverfahren gegen tatsächliche oder vermeintliche NS-Verbrecher hauptsächlich der Festigung der neuen Ordnung dienten und von Anfang an mit der Bekämpfung politischer Gegner – bis hin zu oppositionellen Kommunisten – verquickt wurden. In der Sowjetzone bzw. der DDR wurden in NS-Strafsachen bis 1950 etwa 8.300 Urteile gesprochen, darunter etwa 50 Todesurteile. Die danach in den berüchtigten Waldheimer Prozessen ergangenen Urteile wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« nochmals 3.400, darunter 33 Todesurteile, sind insofern höchst anfechtbar, als in diesen als Schauprozessen inszenierten Verfahren der erfolgreiche Abschluss der Abrechnung mit den Untaten des Faschismus signalisiert werden sollte und unter Nichtachtung jeglicher rechtsstaatlicher Grundsätze zahlreiche Fehlurteile verkündet und vollstreckt wurden.
Was die geistige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus betrifft, so lässt sich für die vier Besatzungszonen Deutschlands während der ersten Nachkriegsjahre nur eingeschränkt von einer systematischen wissenschaftlichen Forschung sprechen. Öffentlich einflussreich waren, neben rein politisch-ideologischen Deutungen, vor allem zwei Bücher: Eugen Kogons Der SS-Staat (zuerst schon 1945 erschienen), und Das Tagebuch der Anne Frank (1949), die bis heute prägend sind für die historisch-politische Bildung. Mit beiden Büchern gerieten aber die Vernichtungsmaßnahmen gegenüber jüdischen Menschen nicht direkt in den Blick: Das Tagebuch der Anne Frank endet vor der Deportation; das Werk Eugen Kogons, eines Linkskatholiken und ehemaligen Häftlings, beschäftigt sich eindringlich mit den Vorgängen in den eigentlichen Konzentrationslagern, die von den meisten Juden aber gar nicht erreicht wurden, weil sie durch Einsatzgruppen erschossen oder direkt in die Gaskammern der Vernichtungslager im Osten geschickt worden waren. Die für uns heute schwer verständliche Herunterstufung des Völkermords an den Juden war übrigens kein spezifisch deutsches Phänomen. Auch bei den Siegermächten und in den ehemals besetzten Ländern dominierte eine Sicht des Judenmords als eines besonders scheußlichen, aber eben doch eines Verbrechen unter anderen. Phase 2: In den 50er Jahren – und hier ist zunächst von der Bundesrepublik die Rede -, als die Verfolgung und Verurteilung der NS-Vergehen fast vollständig in die Zuständigkeit der deutschen Behörden und Gerichte übergegangen waren, ging dann auch die Anzahl der Verfahren drastisch zurück. Eine geringe Zahl von Vorgängen, die vor den Gerichten überhaupt zur Verhandlung kamen, milde Urteile und Strafamnestien prägten diese Periode. Gründe dafür, warum dieser Einbruch bei der gerichtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen in den 50er Jahren erfolgte, sind im politisch-gesellschaftlichen Feld zu suchen. Zum einen ist festzustellen, dass die Verfahren in den Jahren zuvor zumeist aufgrund von Anzeigen in Gang und mithilfe von Belastungszeugen zur Verurteilung kamen. Nun ging die Zahl der Anzeigen aus der Bevölkerung drastisch zurück. Die Entnazifizierungsmüdigkeit, die in der Bevölkerung schon bald erkennbar wurde, schlug auf die Gerichtsverfahren durch. Sie prägte das Verhalten der Zeugen. Im Geflecht der nachbarlichen Beziehungen stehend, scheute man sich in zunehmendem Maße, ehemalige Nationalsozialisten, mit denen man ansonsten nachbarlich oder kollegial zu verkehren hatte, vor Gericht zu belasten. Die allgemeine Schlussstrichmentalität, die auf ein Ende der NS-Verfahren gerichtet und mit der Überzeugung verbunden war, dass das Gros der Täter nun bestraft sei, konnte die Besorgnis verstärken, sich mit einer belastenden Zeugenaussage oder gar einer Anzeige ins gesellschaftliche Abseits zu stellen. Weiterhin spielte natürlich das Verhalten der Justiz selbst eine wichtige Rolle. Viele Richter waren nach 1945 nahtlos übernommen worden. In dieser personellen Kontinuität muss man einen wichtigen Grund für mangelnde Initiative und mangelndes Engagement des Justizapparates sehen. Berücksichtigt werden müssen aber noch weitere Faktoren. Mit dem oben erwähnten Ausbleiben der Anzeigen hätte sich der Schwerpunkt der Verfolgungsaktivitäten auf die Staatsanwaltschaften verlagern müssen. Hier gab es jedoch vielerlei Hemmungen: Unklarheiten über die Zuständigkeiten (Frage des Gerichtsortes), Arbeitsüberlastung sowie schlichtweg Unkenntnis über die komplexe Sachlage. Auch die Zugänglichkeit wichtiger Akten, die sich zum großen Teil in osteuropäischen Archiven befanden, war nicht gewährleistet, wurde lange Jahre von der Bundesregierung auch nicht eingefordert. Zudem reichte die historische Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten oft zunächst nicht aus, um die Dimensionen der NS-Verbrechen erfassen zu können. Man musste zum Beispiel das Kompetenzgeflecht innerhalb der SS und ihre Befehlsstränge, die Abgrenzung zwischen Wehrmacht und Partei genau kennen, um die Tatkomplexe strafrechtlich angemessen zu interpretieren.
<< Anfang < Vorherige 1 2 Nächste > Ende >> |