Bigalke: Nachkriegsdemokratie (Ammon) PDF Drucken E-Mail
04.11.2007

Staatsdenken in Deutschland

Bigalke, Nachkriegsdemokratie
Daniel Bigalke: Der Streit um die deutsche Nachkriegsdemokratie. Zweihundert Jahre deutsches Staatsdenken und bundesdeutscher Parlamentarismus im Fokus einer neuen Wissenschaft von Politik und Reflexion, Saarbrücken (VDM Verlag Dr. Müller e.K.) 2007, 162 S.

von Herbert Ammon

[Der Verfasser schrieb die folgende Besprechung als Vorwort zu Daniel Bigalke: Der Streit um die deutsche Nachkriegsdemokratie etc., Saarbrücken 2007. Aus nicht näher bekannten Gründen fehlt es in der gedruckten Fassung des Buches. - Anm. d. Red.]

Zu den Standardphrasen politischer Festreden gehört die Aussage, »die Deutschen« lebten »heute im freiesten Staat ihrer Geschichte.« Der Satz ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Er verengt die lange freiheitliche und demokratische Verfassungstradition der Deutschen, die, in der ständischen Rechtsordnung des alten Reiches wurzelnd, von der preußischen Reformära über die Frankfurter Paulskirche 1848/49 zur Weimarer Verfassung von 1919 führte, auf die Geschichte der Bundesrepublik, deren Gründung in der Ära des Kalten Krieges nach Direktiven der westlichen Besatzungsmächte erfolgte.

Die Weimarer Verfassung – nach herrschender Lehre den »Vätern und Müttern des Grundgesetzes« nur als Negativfolie vor Augen – realisierte das demokratische Grundprinzip (»Die Staatsgewalt geht vom Volke aus«) durch Direktwahl des Reichspräsidenten, durch Parlamentswahl sowie durch plebiszitäre Verfahren in nicht minder plausiblen, umfassenderen Formen als Art. 20,2 GG. Die im Grundgesetz vorgesehenen direkt-demokratischen Verfahren (»Abstimmungen«) wurden auf Bundesebene nie institutionalisiert. Stattdessen hat sich die in Art. 21,1 GG definierte »Mitwirkung« der Parteien »an der politischen Willensbildung des Volkes« de facto (Sperrklausel, »Extremismus«-Verdacht gegen missliebige Konkurrenz) und de jure (Parteiengesetz) zum Parteienmonopol verfestigt. Im Zusammenspiel mit den Interessenverbänden trägt der Parteienstaat oligarchische Züge. Die Bürger reagieren auf die verordnete Realität mit »Politikverdrossenheit«, im Wechsel von Wahlenthaltung und/oder Stimmabgabe für spektakuläre »Protestparteien«.

Die von Staatsrechtlern wie Hans Herbert von Arnim und Karl Albrecht Schachtschneider vorgetragene Kritik an den etablierten Mechanismen des Parteienstaates dringt kaum in die Öffentlichkeit, nicht zuletzt, da die mit dem Anspruch der »öffentlichen Meinung« ausgestatteten Medien ihrer Struktur gemäß auf das Wohlwollen der classe politica schielen. Der sich von Zeit zu Zeit im Volk (»an der Basis«) artikulierende Widerspruch gegen gesellschaftliche Tendenzen oder Entscheidungen der »Eliten« wird als »Populismus« abgetan. Die bürgerlichen Freiheitsrechte werden zusehends durch Gesetzesmaßnahmen, durch politisch inspirierte Rechtsprechung sowie durch Erosion der Gewaltentrennung ausgehöhlt. Offenkundig ist diese Praxis auf EU-Ebene, wo ein Exekutivorgan (Europäische Kommission) »Richtlinien« festsetzt, die über die zu Vollzugsorganen degradierten Parlamente der Mitgliedstaaten Rechtsgeltung erlangen. Derlei Fakten stehen in evidentem Widerspruch zum Begriff des »mündigen Bürgers«, dem von der liberalen Staatsdoktrin abgeleiteten Leitbild politischer Bildung.

Vor dem Hintergrund eines anscheinend unaufhaltsamen, von den »Eliten« forcierten rapiden sozial-kulturellen Wandels drohen die europäischen Völker als Subjekte und Träger des Politischen (politeia und/oder res publica) zu verschwinden. An die Stelle der historisch geprägten Staatsnation soll nach herrschender, vorgeblich »universalistischer« Doktrin die ethnisch-kulturell beliebig neu zu konstituierende »Willensnation« treten. Die Widersprüche liegen nirgendwo so deutlich zutage wie in Deutschland: Als Staatsideologie dienen einerseits europäische und/oder universalistische Bekenntnisse, andererseits der historische Bezug auf die Verbrechen der Nationalsozialisten, implicite »der Deutschen«. Der hierzulande gepflegte »Verfassungspatriotismus« ist somit alles andere als geschichtsneutral. Er erweist sich für »Neubürger« als belanglos. Die für »deutsche« Anmutungen unempfänglichen Einwanderer, in erster Linie aus der Türkei und aus anderen islamisch geprägten Kulturen, nutzen vielmehr das ideologische Dilemma der deutschen Gesellschaft zur Durchsetzung ihrer Partikularinteressen. Nach der »multikulturellen Gesellschaft« dürfte somit auch das materiell aufwendige Konzept »Integration« alsbald von der sozialen Wirklichkeit widerlegt sein.

Zur Aufhebung der genannten Widersprüche erweist sich der zum Leitbild einer friedlich-humanen, freiheitlichen Existenz erhobene Modebegriff »Zivilgesellschaft« als untauglich. Die koinonía politiké war bei Aristoteles die am Wohlergehen (eudaimonía) ihrer Polis orientierten Gemeinschaft der freien Hellenen, mithin ein geographisch und ethnisch definierter politischer Raum. Die civil society war eine Abstraktion der Vertragstheorie der politischen Aufklärung: bei Thomas Hobbes bildete sie die Grundlage der monarchischen Souveränität, bei John Locke das Substrat der Kritik am monarchischen Staatsabsolutismus, identisch mit dem zur Revolution ermächtigten Souverän, dem Volk. Allein in der altständischen societas civilis des alten Deutschen Reiches sowie in der »bürgerlichen Gesellschaft« Hegels wären begriffliche Parallelen – das Bild einer guten Ordnung – zu entdecken. Nicht zufällig beziehen sich Vertreter des »Kommunitarismus« wie der Philosoph Charles Taylor auf die Ahnenreihe Aristoteles – Thomas von Aquin – Montesquieu – Hegel.

Aus dem positiven Bild einer sittlich fundierten Gemeinschaft von freien verantwortungsbewußten Bürgern leiteten die Staatsdenker des deutschen Idealismus ihre Staatsidee ab. Die Staatsphilosophie Fichtes und Hegels zielte, in Fortführung der Ideen von Montesquieu und Rousseau, auf die Begründung eines von patriotischer Moral (»Sittlichkeit«) seiner Bürger getragenen Gemeinwesens. Vor dem Hintergrund der bürgerlichen Revolutionen und – bei Fichte und den preußischen Reformern – der »deutschen Erhebung« gegen Napoleon handelt es sich um Konzepte demokratischer Teilhabe am Staat mit der tendenziellen Identität von Regierenden und Regierten.

Die »deutsche Staatsphilosophie« gilt in der seit 1945 in Westdeutschland vorherrschenden Politikwissenschaft als diskreditiert. Ein Demokratieverständnis, das auf patriotische Bürgerpflicht abhebe, stehe dem als »normativ« befundenen Begriff der liberalen Demokratie, gegründet auf individuelle Menschen- und Bürgerrechte, gesellschaftlichen Pluralismus und Mehrparteiensystem im Rahmen der parlamentarischen Demokratie entgegen. Im deutschen Idealismus sehen die Protagonisten des »westlichen« Demokratiebegriffs den Ursprung des in die Katastrophe 1933-45 mündenden »deutschen Sonderwegs«.

Wer gegen derart verfestigte Werturteile wissenschaftlichen Einspruch erhebt, verdient ob seiner Courage Beachtung. Daniel Bigalke unternimmt in dem aus seiner Diplomarbeit entstandenen Buch den Nachweis, dass die ältere »Deutsche Staatsidee« durchaus aus europäischer Denktradition von der Antike bis zur Aufklärung hervorgegangen ist. Im Gegenteil, im Verzicht auf die idealistische Demokratietradition habe die Bundesrepublik einen »Sonderweg« beschritten.

In den Kapiteln über die Entstehungsbedingungen der Bundesrepublik (»Konstituentien der deutschen Nachkriegsdemokratie I, II«) belegt Bigalke einerseits die Einflussnahme von Konzepten der »Umerziehung« und der »wehrhaften Demokratie« maßgeblich seitens der Amerikaner, andererseits die im Parlamentarischen Rat durchaus vorhandenen Ansätze zu einer Verfassungsgebung aus eigener Tradition. Er erinnert insbesondere an die aus dem Widerstand gegen das NS-Regime überkommenen personalistischen Staatskonzepte. Mit ihren auf Dezentralisierung sowie auf direkte Partizipation gegründeten Vorstellungen kamen Repräsentanten des Widerstandes wie Heinrich Otto von der Gablentz und Eugen Kogon nicht zum Zuge. Erhellend ist der Hinweis auf den in linkssozialistischer Tradition stehenden emigrierten Staatsrechtler (und Mitbegründer der jüngeren Politikwissenschaft) Ernst Fraenkel. Dieser habe eine Anfrage der Besatzungsmächte zur Mitarbeit an den Beratungen des Parlamentarischen Rates unter Verweis auf die eigenständigen deutschen Demokratietraditionen abgelehnt.

Art. 146 GG, der »dem deutschen Volke« eine Verfassungsgebung »in freier Entscheidung« vor Augen stellt, blieb im Vereinigungsjahr 1989/90 uneingelöst. Für den Autor steht er noch der Verwirklichung offen. Inwieweit das Ziel einer Verfassungsdebatte, geschweige denn einer staatlichen »Neugründung« kraft eines konstitutiven Aktes angesichts der im Gefolge des Mauerfalls geschaffenen machtpolitischen und EU-verfassungspolitischen Gegebenheiten auch nur entfernt realistisch ist, sei dahingestellt. Manche Leser mögen darum in dem von Bigalke vorgestellten »selbstreflexiven« viergliedrigen Demokratiemodell des Philosophen Johannes Heinrichs nur eine späte Ausgeburt des deutschen spekulativen Idealismus sehen.

Sie seien auf die Ironie verwiesen, dass Heinrichs´ Denken nicht nur vom deutschen Idealismus geprägt ist, sondern sich auf den amerikanischen Soziologen Talcott Parsons bezieht. Parsons, einst Vermittler des Werkes von Max Weber, gehörte zu den Ahnherrn der US-»Umerziehung«. Seine Systemtheorie basiert (unausgesprochen) auf der Vorstellung eines sozialen Organismus. Innerhalb seiner vier sozialen »Subsysteme« nimmt das von den Individuen zu »verinnerlichende« (US-demokratische) »Wertesystem« den zentralen Rang ein. Der auf die Gemeinschaft sittlicher Subjekte gegründete Staat ist mithin kein ideologisches Irrlicht des Idealismus, sondern seit der Antike Grundlage und Ziel politischer Theorie.

Der Politikwissenschaftler Bigalke beleuchtet die Grundfragen politischer und historischer Existenz im Gefolge der Aufklärung, nicht zuletzt die Paradoxien demokratischer Theorie im Verhältnis von Subjekt und Außenwelt, von freiem Staatsbürger und Einbindung in die von vielfältigen Machtrealitäten bestimmte, sich demokratisch legitimierende Staatsordnung. Dass in der Analyse der Entstehungsbedingungen der westdeutschen Bundesrepublik sowie der Mechanismen des Parteienstaates die oft verdeckten demokratischen Defizite des bundesrepublikanischen ordre etabli vor Augen treten, gehört zu den Stärken des Buches. Es bleibt zu hoffen, dass die akademische Zunft (Politikwissenschaftler, Soziologen, Staatsrechtler und Historiker) die Publikation mit kritischer Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt. Darüber hinaus ist dem Buch eine breitere Leserschaft im »interessierten Publikum« zu wünschen.

 

© 2012 Globkult