Heisch: Sprachglossen (12) PDF Drucken E-Mail
03.08.2007

Handlungsbedarf

von Peter Heisch

An Bedarfsartikeln herrscht kein Mangel in unserer von emsigen Bedürfnisweckern aufgemischten Konsumgesellschaft. Wir kennen zahllose Bereiche des Nahrungsmittel-, Elektro-, Sanitär- und Wohnbedarfs in ihrer bunt schillernden Vielfalt. Es gibt sogar einen behördlich verordneten Ampelbedarf, der Fußgängern gnädigst erlaubt, ihren Wunsch zum Überqueren der Strasse anmelden zu dürfen.

Wenn man uns vielleicht für unbedarft, um nicht zu sagen naiv, halten mag, weil uns mitunter vieles davon ziemlich erklärungsbedürftig erscheint, so liegt es vielleicht daran, dass es leider kein entsprechendes Pendant im Sinne von Bedarftheit gibt, das als Vokabel zu verstehen gäbe, dass der Bedarf gedeckt ist. Und manchmal bringt irgendein sprachlich Unbedarfter sogar das dürftige Kunststück fertig, aus vermeintlichem Handlungsbedarf einen Handelsbedarf zu machen, obwohl das absolut keinem Bedürfnis entspricht. 

Doch nicht nur die Kaufmannssprache bedient sich häufig des von ihr beanspruchten Bedarfs. Wo immer man in festgefahrenen Situationen nicht mehr weiter weiß, greift man als dürftige Ausflucht aus vorübergehender Verlegenheit zur stehenden Wendung: »Es besteht Handlungsbedarf«. Ein Ausdruck von insistierender Unverbindlichkeit, der nach einer Entscheidung verlangt und einen Zustand beschreibt, für den das griechische Wort ›Krisis‹ zutrifft. Der mit dem Odium des Handlungsbedarfs Behelligte weiß: Jetzt kommt es darauf an, entsprechende Handlungen, die man von ihm erwartet, zumindest vortäuschen zu können. Am liebsten möchte man dem floskelhaften Handlungsbedarf ein entschiedenes: »Also, tu etwas!« anfügen, oder kurz und bündig: Mehr handeln, weniger deklamieren. Wobei es letztlich darauf ankommt, dass sich eine getroffene Entscheidung auch als konsens- und mehrheitsfähig erweist. Sonst wäre der verlangte Handlungsbedarf ein Nullsummenspiel. Das erfordert freilich so genannte Handlungsaktivität, die leicht in blindwütige Aktivitätsentfaltung ausartet. Vielleicht versucht man allenfalls den Schwierigkeiten dadurch zu begegnen, dass man geeignete Problemlösungsstrategien entwickelt und gerät damit unversehens in Erklärungsnotstand. Im Nachhinein kann man sich, wenns schief geht, immer noch darauf hinausreden: »Wie das geschehen konnte, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis«, und darf diesbezüglich vorübergehenden Gedächtnisschwund vorschützen. Daher sollte man den Bereich Handlungsbedarf allenfalls dafür zuständigen Handlungsbevollmächtigten überlassen.

Der oftmals bemühte Handlungsbedarf verrät Entscheidungsschwäche, eine gewisse Zögerlichkeit, die je nachdem allerdings auch ihre positive Seite haben kann, weil sie vor unüberlegten Reaktionen bewahrt. In dieser Hinsicht erinnert man sich der weiland in der k. u. k. Monarchie am Wiener Hof üblichen Devise: »Es muss was gschehn, aber hoffentlich passiert nix«, die sich freilich als verhängnisvoll erwiesen hat. Ganz abgesehen von dem unpersönlichen Fürwort ›es‹, bei dem man nie so recht weiß, wer der eigentliche Verursacher ist, wenn es heißt: Es regnet, es schneit, es hagelt und was, darüber hinaus, der schicksalhaften Naturereignisse mehr sind, die sich außerhalb unseres Einflussbereichs ereignen und deshalb keines Handlungsbedarfs – bedürfen.

 

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