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Gießkanne und Rasenmäher von Peter Heisch Man wird sich wohl zu Recht fragen dürfen, wie es denn so weit kommen konnte, dass Gießkanne und Rasenmäher, zwei unbestreitbar ebenso zweckdienliche wie hundskommune Gartengeräte, überhaupt jemals den bildkräftigen Symbolwert für einen sehr breit gefächerten politischen Handlungsspielraum erlangen konnten. Gewiss: Sowohl bei Gießkanne wie Rasenmäher handelt es sich um brauchbares Handwerkszeug, das der Kultivierung jenes Bodens dient, auf dem schließlich die Segnungen unserer Zivilisation erwuchsen.
Andererseits muss man beileibe kein Kulturpessimist sein, um kopfschüttelnd festzustellen, wie weit wir es evolutionär gebracht haben, angefangen von den Reichskleinodien Zepter und Reichsapfel als Insignien der Macht über Lanze und Schwert, Schild und Kopfhelm, Hammer und Sichel bis in die profanen Niederungen rostiger Gießkannen und Rasenmäher als heraldisches Begriffspaar einer staatstragenden Maxime, die sich häufig darin gefällt, in Krisenzeiten situationsbedingt als Gleichnis für interaktiv regulierendes Eingreifen bemüht zu werden. Zwischen Gießkanne und Rasenmäher, so erhält der Zeitungsleser zumindest den Eindruck, erstreckt sich die Achse unseres vom Gesetzgeber straff organisierten modernen Lebens. Dabei stehen Gießkanne und Rasenmäher nicht nur in einer engen wechselseitigen Beziehung zueinander, sie sind, darüber hinaus, vor allem auch ein Widerspruch in sich selbst, indem das allzu oft angewendete Gießkannenprinzip eo ipso wiederum einen plötzlichen Boom im Gebrauch von Rasenmähern zur Folge hat. Mit anderen Worten: Dem eilfertig angewendeten Gießkannenprinzip unverhältnismäßig ausgeschütteter Subventionen folgt früher oder später, mitunter vielleicht sogar bereits zu spät, das schwer vermeidbare restriktive Rasenmäherprinzip. Beide Vorgehensweisen unterliegen je nachdem starken konjunkturellen Schwankungen im Wellengang ökonomischer Gezeiten. Ja, man könnte füglich behaupten: Die steigende Zahl hypothetisch heraufbeschworener Rasenmäher-Ungetüme verhalte sich proportional zur unvermindert anwachsenden Menge an Gießkannen. Indessen herrscht in dieser Hinsicht klare Kompetenzverteilung: Die Gießkanne dient, mit fiskalisch vorteilhaften Düngemitteln angereichert, wachstumsfördernden Massnahmen. Nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren bedeutet tröpfchenweises Versprühen von Wohlwollen ohne genügende Berücksichtigung gedeihlicher Voraussetzungen und geriert sich demzufolge als manchmal peinlich berührendes Fallbeispiel politischer Verlegenheitslösungen. Während also die einen nach mehr Gießkannen rufen, drohen andere mit zunehmender Aufrüstung von Rasenmähern. Ganze Arsenale randvoll mit Fördermitteln gefüllter Gießkannen setzen sich vernehmlich klappernd in Bewegung, was andererseits weithin schallende Batterien von Rasenmähern auf den Plan ruft, die, gesteuert von zu allem entschlossenen Zensoren, den Rotstift keck hinters Ohr geklemmt, dem Ansturm mutig zu begegnen versuchen. Auf einen gemeinsamen Nenner gebracht, heisst das in letzter Konsequenz: Ohne Ausschüttung von Zuschüssen keine entsprechenden Kürzungen durch Rasenmäher. Unter dieser Voraussetzung findet eine sich gegenseitig paralysierende Nivellierung auf zwei verschiedenen Ebenen statt. Die zum Einsatz gelangenden Gießkannen und Rasenmäher sind somit Ausdruck unserer egalitär-polymorphen Soziokultur. Ihr tieferer Sinngehalt folgt wie auch immer der Devise: Fördern und Fordern, Streicheln und Streichen bei strikt eingehaltener Ignoranz von Einzelbedürfnissen. Keinem soll es an Zuwendungsdefiziten mangeln. Damit man später wird sagen können: Nehmet hin, ihr werdet die Unterstützung längstens dann dringend brauchen, wenn wir euch gegebenenfalls mit dem Rasenmäher überfahren. Besonders wichtig ist deshalb das erforderliche Nässen des Rasens im Interesse wachstumsfördernder Nachhaltigkeit. In dieser Hinsicht kommt der Funktion des landläufig so genannten Rasensprengers, der eigentlich Sprinkler heissen müsste, eine logische Bedeutung im Sinne einer radikalen Endlösung zu. Was gleichförmig aus Gießkannen herniederträufelt über Gerechte und Ungerechte, Bedürftige und Unbedarfte, wird ohne Berücksichtigung näherer Umstände alsbald mit dem Rasenmäher kurz geschoren wie blökende Schafe auf der Weide durch gescherte Funktionäre, die in den Metropolen die Gesetzesmühle treten und sich keinen Deut um die Folgen ihres Handelns scheren. Hauptsache, sie selbst kommen dabei ungeschoren davon. Betroffen von solchen Aktivitäten werden vor allem übernutzte Weideflächen und strukturschwache entlegene Gebiete, während prächtige Baumbestände, zahlreiches Nutz-, Edel- und Ziergehölz weiterhin ungehindert in den Himmel wachsen dürfen. Auf diese Weise werden Gießkannen und Rasenmäher zu signifikanten Wahrzeichen sozio-ökonomischer Zustände und Praktiken, über die man wohl am liebsten Gras wachsen ließe, wenn sie nicht durch den weite Kreise aufscheuchenden Lärm einsatzbereiter Rasenmäher in ihrer Ruhe gestört würden. Deshalb spricht man, zur Beruhigung der Gemüter, gerne von einer notwendigen Beschneidung der eigenen Ansprüche, die verhindern soll, dass man sich andernfalls genötigt sehe, gegen überbordenden Wildwuchs der Subventionen nach dem Gießkannenprinzip mit dem Rasenmäher vorgehen zu müssen. Immerhin zeigt sich für Leute, die trotz allgemeinem Geplätscher des Gießkannenprinzips vermeintlich das Gras wachsen hören, am Horizont bereits drohend das Gespenst der Altersguillotine als willkommenes Äquivalent zum bereits etwas missliebigen Rasenmäherprinzip. |